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Verfasst von: mpr am 29.09.2009 13:00
 


THEMA:  nebenbei selbstständig und fragen

ich bin hauptberuflich angestellt und betreibe nebenberuflich neu ein kleingewerbe mit Einnahmen-Ausgabenrechnung. da ich ja in die kleinunternehmer regelung falle, brauche ich auch kein kassabuch dazu hätte ich ein paar fragen:

1.) muss ich in dieser einnahmen und ausgabenrechnung auch kennzahlen führen?

2.) da ich nur ein einnahmen ausgabenbuch führe und ein wareneingangsbuch, aber kein kassabuch wie mache ich privatenilagen ersichtlich?
    zb zahle ich von meinen privatkonto die ware, trage ich das im einnahmen ausgabenbuch nur als minus ein, oder muss ich irgendwo festhalten, dass das geld von privat kommt?


3.) mir ist klar das ich für die firma eine einkommensteuererklärung machen muss, trage ich dort auch die privaten dinge wie aus der arbeitnehmerveranlagung ein zb hauskredit, ..., oder muss ich eine einkommensteuererklärung erfassen und auch eine arbeitnehmerveranlagung?

Verfasst von: Gast am 30.09.2009 04:03
 


THEMA:  RE: nebenbei selbstständig und fragen
Zu 1) Sie müssen mit der Einkommensteuererklärung auch das Formular E1a ausfüllen; dieses zusätzliche Formular ist nach Kennzahlen gegliedert. Zu 2) Privateinlagen zeichnet ein Einnahmen-/Ausgabenrechner nicht auf Zu 3) Es ist nur eine Einkommensteuererklärung auszufüllen; darin werden auch die Sonderausgaben geltend gemacht.
Verfasst von: mpr am 30.09.2009 06:20
 


THEMA:  RE: nebenbei selbstständig und fragen
vielen dank für die antwort. zu punkt 2 hätte ich noch eine frage. in der einnahmen ausgabenrechnung trage ich die vom privatkonto gezahlte ware dann einfach als ausgabe ein?
Verfasst von: Gast am 30.09.2009 08:06
 


THEMA:  RE: nebenbei selbstständig und fragen
Ja, das ist richtig
Verfasst von: mpr am 30.09.2009 08:35
 


THEMA:  RE: nebenbei selbstständig und fragen
vielen dank
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