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Verfasst von: Schneider am 30.09.2009 08:55
 


THEMA:  Verkauf auf Hobbymessen

Ich bin Vollzeit-Angestellte. Nun möchte ich zum erstenmal auf einer Puppen-- u. Bärenmesse selbstgebastelte Sachen verkaufen. Muss man so etwas versteuern? Es wird wahrscheinlich eine einmalige Sache bleiben und es ist kein Gewinn zu erwarten, mache es nur aus Spaß an der Sache.

Verfasst von: Steuerberatungskanzlei Mag. Marina Stenitzer am 01.10.2009 11:22
 


THEMA:  RE: Verkauf auf Hobbymessen
Sehr geehrte Frau Schneider, sollten Sie diese Tätigkeit nur einmalig ausführen, dann entsteht grundsätzlich keine Einkommensteuerpflicht, da Sie diese Tätigkeit nicht nachhaltig betreiben, und somit fallen Sie nicht in die ersten drei betrieblichen Einkunftsarten. Es besteht haber die Möglichkeit, dass es sich um ein Spekulationsgeschäft handelt, da dier Verkauf von Privatvermögen innerhalb bestimmer Fristen (1 Jahr) erfolgt ist. Sollte aus dieser Tätigkeit ein Gewinn < EUR 730,- entstehen, dann entsteht auf keinen Fall Einkommensteuerfplicht. Solten Sie diesbezüglich noch Fragen haben, dann können Sie mich gerne kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen Mag. Marina Stenitzer beratung@iwth.at +46 316 23 2046
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