Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgende Frage: Kann ein Mietvertrag Umsatzsteuer Kraft Rechnungslegung auslösen.
Genauer: Es betrifft einen alten Mietvertrag und einen neueren Mietvertrag (2005). Bei dem 2005er Vertrag wurde "nur" die Umsatzsteuer der Betriebskosten extra ausgewiesen.
Ich würde jetzt gerne die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Schulde ich aufgrund des Mietvertrages die Umsatzsteuer oder nur wenn ich auch eine Rechnung bzw. Dauerrechnung gelegt hätte.
Danke
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