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Verfasst von: Doris am 30.09.2009 14:26
 


THEMA:  Mietvertrag - Umsatzsteuer

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgende Frage: Kann ein Mietvertrag Umsatzsteuer Kraft Rechnungslegung auslösen.

Genauer: Es betrifft einen alten Mietvertrag und einen neueren Mietvertrag (2005). Bei dem 2005er Vertrag wurde "nur" die Umsatzsteuer der Betriebskosten extra ausgewiesen.

Ich würde jetzt gerne die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Schulde ich aufgrund des Mietvertrages die Umsatzsteuer oder nur wenn ich auch eine Rechnung bzw. Dauerrechnung gelegt hätte.

Danke

 

 

Verfasst von: Gast am 05.10.2009 08:31
 


THEMA:  RE: Mietvertrag - Umsatzsteuer
Liebe Doris, Wenn Sie dann tatsächlich ohne Mehrwertsteuer verrechnet haben, dann schulden Sie auch keine. Die Formulierung aus dem Vertrag wäre aber meiner Meinung nach jedenfalls zu prüfen - wenn es sich um die Weiterbelastung der Ihnen entstandenen Betriebskosten handelt (ohne Aufschlag und OHNE auf den Bruttobetrag Mehrwertsteuer auf zu schlagen) dann sehe ich hier kein Problem (wie gesagt, unter der Voraussetzug, dass das so aus dem Vertrag hervorgeht). Sollten Sie allerdings angegeben haben, dass Sie diesen und jenen Betrag PLUS Mehrwertsteuer verrechnen, dann könnte das schon verhängnisvoll sein - jedenfalls wird der echte Gehalt des Vertrages und der enthaltenen Beträge zu prüfen sein. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
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