Verfasst von:
Hans Sonnleitner am
03.10.2009 10:50
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THEMA: Softwareentwickler auf Werkvertrag |
Hallo,
mein neuer Arbeitgeber will mich auf Werkvertragsbasis anstellen. Das bedeutet fuer mich, dass ich mich als Neuer Selbststaendiger anmelden kann oder?
Das bedeutet fuer mich. Einkommenssteuer nach den regulaeren saetzen, 24,6% Sozialversicherung Gewerbliche Wirtschaft und keine Mehrwertsteuer oder sonstiges.
Einmal im Monat stelle ich dann eine Rechnung aus,die keine UID enthalten muss,...und keine Mehrwertsteuer enthalten darf?
Was muss ich beim Finanzamt anmelden, einreichen etc? Verf24? Wann muss ich dem Staat die Einkommenssteuer zahlen?
Was muss ich dann unter dem Jahr beim Fiannzamt einreichen? Welche Kosten entstehen weiters? |
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Verfasst von:
Gast am
03.10.2009 12:42
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THEMA: RE: Softwareentwickler auf Werkvertrag |
Ich empfehle eine Erstberatung bei einem Berater Ihres Vertrauens in Anspruch zu nehmen. Viele Berater bieten diese kostenlos an. Im Rahmen der Erstberatung können die Für und Wider zu den einzelnen Fragen dargelegt werden. |
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Verfasst von:
Gast am
05.10.2009 08:51
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THEMA: RE: Softwareentwickler auf Werkvertrag |
Lieber Herr Sonnleitner,
Werkvertragsbasis => hier sollte vorweg geklärt werden, ob ein echter Wertvertrag oder ein freies Dienstverhältnis gemeint ist, das oft von den Unternehmen als Werkvertrag bezeichnet wird.
Beide unterscheiden sich nur im Bezug auf die Sozialversicherung.
Sie müssten jedenfalls klären (mit Ihrer Bezirksstelle der Wirtschaftskammer) welcher Gewerbeschein für Sie zutrifft.
Ab Aufnahme der Tätigkeit müssen Sie sich binnen 1 Monat beim Finanzamt (Verf. 24) anmelden. ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen wollen oder nicht sollten Sie sich gut überlegen, denn der Verzicht auf die zusätzliche Verrechnung von Mehrwertsteuer bedeutet auch, dass Sie keine Vorsteuer abziehen können. Also sobald Ihr Kunde Unternehmer ist, ist es für Sie normalerweise immer ein Vorteil, wenn Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. (bitte klären Sie das mit Ihrem Vertrauensberater ab!)
Ebenfalls - wenn es kein freies Dienstverhältnis ist - müssen Sie sich binnen 1 Monats bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft melden. Dazu sollten Sie überlegen, ob Ihr Gewinn die ca. EUR 4.292,-- übersteigen werden - falls nicht, und falls Sie auch die Krankenversicherung nicht benötigen, weil Sie schon versichert sind - können Sie um Befreiung ansuchen.
Sie müssen (am besten schon die jetzt anfallenden Kosten) alle Ausgaben- und Einnahmenbelege sammeln und am Jahresende eine Einnahmen-Ausgabenrechnung erstellen. Diese muss bis 30.4. des Folgejahres beim Finanzamt in Form von Einkommensteuererklärung abegegeben werden.
Wenn Ihnen diese Informationen hilfreich waren, dann freue ich mich über eine positive Bewertung (Rubrik Bilanzbuchhalter / bewerten).
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
office@hochweis.at |
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