Verfasst von:
heli ranner am
06.10.2009 22:17
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THEMA: Fahrtkosten für Teilzeitjob abschreiben |
Hallo,
Ich bin hauptberuflich selbstständig und habe jetzt auch einen Teilzeitjob angenommen und bin 25 Stunden pro Woche bei einer Firma angestellt.
Was kann ich nun mit den Fahrtkosten machen die ich für den Teilzeitjob aufbringen muss? Pendlerpauschale oder Verkehrsabsetzbetrag scheidet ja aus für mich. Aber logisch gedacht muss ich sie ja irgendwie abschreiben können, da ich ja auch mein Gehalt das ich dort verdiene versteuern muss?
Einfach die gefahrenen Kilometer mit Kilometergeld aufrechnen und dann als Ausgaben geltend machen?
mfg |
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Verfasst von:
Steuerberatungskanzlei Mag. Marina Stenitzer am
08.10.2009 09:39
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THEMA: RE: Fahrtkosten für Teilzeitjob abschreiben |
Sehr geehrter Herr Rainer,
die Fahrtkosten für die tägliche Strecke zwischen Arbeit und Wohnung werden mit dem Verkehrsabsetzbetrag bzw. mit der Pendlerpauschale abgegolten, dies gilt für alle nicht selbständigen Tätigkeiten.
Ich wüßte nicht, warum das in Ihrem Fall nicht zutreffen sollte.
Sollten Sie zusätzlich zu dieser Strecke (Arbeit - Wohnung) beruflich bedingte Fahrten haben, die Ihnen der Arbeitgeber nicht als Kilometergeld ersetzt, dann können Sie diese im Wege Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.
Sollten Sie diesbezüglich noch Fragen haben, können Sie mich gerne kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Stb. Mag. Marina Stenitzer
beratung@iwth.at
+43 316 232046 |
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Verfasst von:
heli ranner am
08.10.2009 16:13
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THEMA: RE: Fahrtkosten für Teilzeitjob abschreiben |
Hallo,
Aber wenn ich jetzt bei einem 750€ Brutto Teilzeitjob die Pendlerpauschale ansuche, dann bekomme ich ja fast nix, da ich ja keine Lohnsteuer zahle?
Ich habe dann also die Fahrtkosten die mir anfallen, und zusätzlich muss ich noch den teilzeit Verdienst versteuern, da ich ja auch noch Eintelunternehmer bin.
Wäre es also besser sich gleich vom Arbeitgeber Rechnungen ausstellen zu lassen, also nicht mehr angestellt zu sein sondern eine Art freier Dienstnehmer? Dann könnte ich wenigstens die kompletten Ausgaben fürs Auto abschreiben, da ich bestimmt mehr als 50% Nutzung für den betrieblichen Zweck hätte, und das Auto dann Betriebseigentum wäre.
mfg
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