Verfasst von:
simone van am
08.10.2009 22:02
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THEMA: Sprachkurs und Arbeitnehmerveranlagung |
Als berufstätige Beraterin ( viel in Englisch) und Studentin habe ich meinen Auslandsprachkurs bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht. Nun wurde mir dies nicht genehmigt. Gibt es Fälle, wo die Auslandskurse durch gingen? Kann ich berufen? Wie kann ich Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid durchführen? Vielen Dank für die Hilfe, Simone
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Verfasst von:
Tatiana am
09.10.2009 19:23
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THEMA: RE: Sprachkurs und Arbeitnehmerveranlagung |
Es gibt doch welche Möglichkeiten, da muss man aber genau anschauen as für Kursen, welchen Ziel hast du damit verfolgt etc. Wenn du willst, schreib die genauer Infos an meinen E-mail)) kassydy@gmail.com |
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Verfasst von:
simone van am
11.10.2009 09:37
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THEMA: RE: Sprachkurs und Arbeitnehmerveranlagung |
Als berufstätige Beraterin ( viel in Englisch) und Studentin habe ich meinen Auslandskurssprachkurs bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht.
Nun wurde mir dies nicht genehmigt.
Gibt es Fälle, wo die Auslandskurse durch gingen? Kann ich berufen?
Wie kann ich Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid durchführen?
Vielen Dank für die Hilfe,
Simone |
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