Verfasst von:
nina am
08.10.2009 22:52
|
|
THEMA: geringfügig+ honorarnote; angestellt |
hallo.
ich bin student (über 26 und freiwillig selbstversichert) und war die erste hälfte des jahres geringfügig angestellt (ca. 300€/monat). weiters habe ich honorarnoten für diverse tätigkeiten ausgestellt (in der höhe von ca. 5000€ einnahmen, ausgaben muss ich noch nachsehen vorraussichtlich zwischen 2000-3500€.
eigentlich hätte ich damit die 4.292,88 Euro - Grenze für 2009 nicht überschritten, aber seit kurzem bin ich vollzeit fix angestellt.
nun würd ich gerne wissen wieviel SV & Steuer ich nachzahlen muss bzw. was ich wem wann & wo melden muss? und welche ausgaben ich gewinnmindernd geltend machen kann?
bitte um rasche antwort, danke! |
|
|
Verfasst von:
nina am
08.10.2009 22:54
|
|
|
Verfasst von:
Steuerberatungskanzlei Mag. Marina Stenitzer am
09.10.2009 10:01
|
|
THEMA: RE: geringfügig+ honorarnote; angestellt |
Liebe Nina,
gerne biete ich Ihnen ein kostenloses Erstberatungsgespräch an, in dem wir genau Ihre Fragen durchbesprechen können.
Da ich die Höhe Ihres fixen Einkommens nicht kenne, kann ich Ihnen dazu leider keine Auskunft geben. Ein Richtwert ist, wenn Sie insgesamt mit Ihrem EInkommen im Jahr 2009 über EUR 11.000,- kommen, dann zahlen Sie für jeden zusätzlichen EUR Verdienst rund 36,5% an EInkommensteuer, wobei Ihr Dienstgeber schon Lohnsteuer für Sie einbehalten hat. Sollten Sie im Jahr 2009 die Grenze für neue Selbständige in der Sozialversicherung übersteigen, dann zahlen Sie rund 25,18% an Sozialversicherungsbeiträgen nach.
Ich hoffe ich konnte Ihnen vorab einmal weiterhelfen.
Liebe Grüße
Stb. Mag. Marina Stenitzer
www.beratung@iwth.at
+43 316 232046
+43 1 3205985 175 |
|
|
Verfasst von:
nina am
09.10.2009 10:55
|
|
|
Verfasst von:
Steuerberatungskanzlei Mag. Marina Stenitzer am
12.10.2009 07:09
|
|
THEMA: RE: geringfügig+ honorarnote; angestellt |
Liebe Nina,
die EUR 11.000,- beziehen sich auf Ihr Gesamteinkommen (Richtwert bei der nicht selbständigen Arbeit Bruttogehalt minus Sozialversicherung ist ca. das steuerpflichtige Einkommen, von dem die Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer berechnet wird), dh es wird Ihr Angestelltenverhältnis, die selbständige ARbeit sowie alle anderen Einkünfte (Bsp. Vermietung und Verpachtung) zusammengezählt.
Genau die die EUR 4.292,88 beziehen sich nur auf die selbständige Tätigkeit.
Sollten Sie diesbezüglich noch Fragen haben, können Sie mich gerne anrufen.
Liebe Grüße
Stb. Mag. Marina Stenitzer |
|
|
|