Verfasst von:
Philipp am
13.10.2009 07:24
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THEMA: Abschreiben |
Hallo,
ich betreibe ein Kleingewerbe (nicht Vorsteuerabzugsberechtigt) mit Handel von KFZ Teilen!
Habe mir nun einen PKW Anhänger (839 Euro) gekauft, um Teile zu mir zu transportieren!
Kann ich diesen gänzlich als Ausgabe in die Buchhaltung nehmen bzw. wie funktioniert das mit der AfA?
Danke und SG Philipp |
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Verfasst von:
Gast am
13.10.2009 08:33
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THEMA: RE: Abschreiben |
Lieber Herr Philipp,
Vorweg fällt mir spontan auf, dass hier darauf zu achten ist, ob Sie nicht mit gebrauchten Teilen handeln !!!
Dann können Sie nämlich die Kleinutnernehmerregleung gar nicht in Anspruch nehmen sondern müssen nach § 24 UStG die Differenz (sprich die Spanne) der Umsatzsteuer unterziehen.
So - nun aber zum Anhänger: Nachdem es sich um Wirtschaftsgut handelt, das Sie im Betrieb behalten und nicht extra für den Weiterverkauf gekauft haben und der Kaufpreis EUR 400,-- übersteigt ist es in das Anlagenverzeichnis auf zu nehmen.
Dazu müssen Sie dann ein Anlagenverzeichnis erstellen und können die Anschaffungskosten auf Jahre verteilt als Aufwand nehmen. Für die Menge der Jahre ist hier auch relevant ob es sich um einen neuen oder um einen gebrauchten Anhänger handelt. Die Anschaffungskosten für einen neuen Anhänger würde ich z.B. auf 5-7 Jahre verteilen, wenn er gebraucht ist, dann auf entsprechend weniger.
Sie sollten sich - wie ich aus Ihrer Frage rück schließe - dringend einen Berater Ihres Vertrauens auswählen und dort ein Beratungsgespräch nehmen, denn ich denke, dass hier mehrere Punkte noch offen sind. Die rückwirkenden Bearbeitungen kosten dann oft mehr, als die Fragen im Vorfeld zu klären.
So ist z.B. sehr wichtig, dass Sie ein Wareneingangsbuch führen (!), das in Bezug auf eine Differenzbesteuerung in der Umsatzsteuer noch besondere Formerfordernisse hat.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
office@hochweis.at
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