Verfasst von:
Gast am
14.10.2009 16:19
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THEMA: tipps rechnung ohne mahnung später zahlen |
Habe Probleme mit einer Firma die seit 2 Monaten am Umbau meiner Heizung bastelt. Heizung funktioniert nur zu 50%. Firma wurde telef. und per mail kontaktiert, es wurde auch zugesagt einen Techniker zu schicken, bis jetzt nichts. Dafür kam die Rechnung. Was gibt es für Möglichkeiten das gleiche Spiel wie die Firma zu spielen ohne Mahnspesen zahlen zu müssen. Ich möchte mir mit dem Bezahlen auch Zeit lassen, wie sich die firma mit der Mängelbehebung Zeit lässt. |
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Verfasst von:
Gast am
20.10.2009 12:31
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THEMA: RE: tipps rechnung ohne mahnung später zahlen |
Liebe Frau Bierbaumer,
Wenn die Leistung noch nicht vollkommen erbracht wurde, dann können Sie die Zahlung auf den Anteil beschränken, zu dem die Leistung erbracht wurde. Wenn Sie vorweg kein Angebot für die Leistung hatten bzw. nur Bezahlung nach Stunden und das ohne Einschränkung gemacht haben, dann ist das probelmatisch.
Sollte die Nichtfunktion nachweislich an einer Fehlleistung des Unternehmens liegen, dann können Sie die Firma schrifltich auffordern, das binnen xy Tagen zu beheben und "androhen", dass wenn die Behebung bis dahin (es muss sich aber um eine angemessene Frist handeln) nicht erfolgt ist, dass Sie eine Behebung durch ein anderes Unternehmen zu Lasten der Firma durchführen lassen. Das bedeutet aber, dass Sie eine zweite Firma beauftragen, diese bezahlen müssen und dann eine Weiterverrechnung an die erste Firma vornehmen. Sie können allerdings auch eine "Kompensation" vereinbaren - also dass Sie in das Schreiben einsetzen, dass die Bezahlung vorerst nicht erfolgt sondern der Betrag sicherheitshalber bis zur Erlediung einbehalten wird, falls eine "Kompensation" des Betrages erfolgen muss im Fall einer Beauftragung einer anderen Firma.
Phu, ich hoffe, das war halbwegs verständlich?
Rechtlich ist das dann schwer vor Gericht durchsetzbar, aber es erzeugt meist doch einen sehr nützlichen Druck bei den Firmen.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
office@hochweis.at |
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Verfasst von:
Gast am
28.10.2009 16:34
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