Verfasst von:
Gast am
16.10.2009 13:02
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THEMA: Arbeitnehmerveranlagung: Frage zu km-Geld |
Guten Tag,
ich habe letztes Jahr neben meinem Beruf eine Ausbildung gemacht und möchte gerne das km-Geld in der Arbeitnehmerveranlagung anführen. Ich bin mir allerdings nicht sicher, welche Strecken ich als km-Geld angeben kann.
Beispiel:
Fahrt von zu Hause zur Arbeit - 5 km
Fahrt von der Arbeit zur Ausbildungsstätte - 12 km
Fahrt von der Ausbildungsstätte nach Hause - 16 km
Die Fahrt von der Arbeit zur Ausbildungsstätte zählt als km-Geld. Aber wie sieht es von der Ausbildungsstätte nach Hause aus? Ist das auch km-Geld oder sollte ich das als Pendlerpauschale angeben?
Liebe Grüße,
Thomas |
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Verfasst von:
Böhm & Böhm WP KG am
19.10.2009 12:37
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THEMA: RE: Arbeitnehmerveranlagung: Frage zu km-Geld |
Sehr geehrter Herr Müller,
LSTR RZ 358, 365 sind zu berücksichtigen!
Und da heisst es: Ausbildungskosten sind Aufwendungen zur Erlangung von Kenntnissen, die eine Berufsausübung ermöglichen.
Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten ist nur dann gegeben, wenn ein Zusammenhang mit der ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit vorliegt. Maßgebend ist die konkrete Einkunftsquelle (zB konkretes Dienstverhältnis, konkrete betriebliche Tätigkeit), nicht ein früher erlernter Beruf oder ein abstraktes Berufsbild oder eine früher ausgeübte Tätigkeit.
Wenn nun eine Ausbildung vorliegt, dann sind alle damit zusammenhängenden Kosten abzugsfähig. Also auch das KM-Geld für zusätzliche Fahrten. Als Nachweis dient ein Fahrtenbuch.
Für weiter Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Karin-B.Böhm
www.boehmundboehm.at |
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Verfasst von:
Gast am
22.10.2009 03:56
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THEMA: RE: Arbeitnehmerveranlagung: Frage zu km-Geld |
Sehr geehrte Frau Böhm,
vielen Dank für die ausführliche Erläuterung. Nachdem die Ausbildung in Zusammenhang mit meinem Beruf stand, kann ich auch die Fahrten von der Ausbildungsstätte nach Hause als km-Geld ausweisen. Habe ich Sie da korrekt verstanden?
Das würde also in dem konkreten Beispiel heißen:
12 km (Firma - Ausbildungsstätte) * 0,42 Euro = 5,04 Euro
+ 16 km (Ausbildungsstätte - nach Hause) * 0,42 Euro = 6,72 Euro
= 11,76 Euro, die ich in der Arbeitnehmerveranlagung angebe
Ist das so richtig?
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Müller |
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Verfasst von:
Gast am
03.11.2009 11:11
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THEMA: RE: Arbeitnehmerveranlagung: Frage zu km-Geld |
Lieber Herr Müller,
Sie können von der Retourstrecke nur das ansetzen, was über die normale "Heimfahrt" nach Arbeitsende hinausgeht - also die MEHRkosten, die Ihnen entstehen.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
office@hochweis.at |
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Verfasst von:
Gast am
03.11.2009 19:17
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Verfasst von:
Klaus am
02.12.2009 13:26
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THEMA: RE: Arbeitnehmerveranlagung: Frage zu km-Geld |
Hallo Frau Hochweis,
zu diesem Thema auch eine Frage von meiner Seite:
Wenn ich am Wochenende eine Zusatzausbildung mache, die in Verbindung mit meiner Arbeit steht, kann ich die gesamte Strecke als km-Geld absetzen, oder? Denn am Wochenende müsste ich ja nicht arbeiten, habe also die gesamte Strecke als Mehrkosten-Aufwand.
Stimmt das so?
Viele Grüße,
Klaus |
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