Hallo zusammen,
ich habe 2008 eine Fortbildungsreise in die Schweiz gemacht und alles selbst bezahlt: Hotel, Auto, Essen... Leider hab ich keine Rechnungen für das Essen aufgehoben. Somit habe ich nur die Hotelrechnung für Übernachtung inkl. Frühstück. Ich bin bei der Hin- und Rückfahrt über Deutschland gefahren. Wie gebe ich nun die Tages-/Nachtgelder in der Arbeitnehmerveranlagung an?
Im Steuerbuch 2008 steht:
Deutschland: Tagesgeld 35,3 Euro, Nächtigungsgeld: 27,90 Euro; Schweiz: Tagesgeld 36,8 Euro, Nächtigungsgeld: 32,7 Euro.
1. Tag: Reise wurde um 13.45 Uhr in Salzburg angetreten, Grenzübertritt nach Deutschland war um 14.00 Uhr. Grenzübertritt Deutschland - Österreich: 17.00 Uhr, danach Grenzübertritt Österreich - Schweiz: 17.30 Uhr. Ankunft: 18:30 Uhr.
--> 3 Stunden in Deutschland, 30 Min in Österreich, 7 Stunden in der Schweiz (bis Mitternacht)
Wie berechne ich hier das Tagesgeld? Soweit ich weiß, wird das mit 12tel gemacht. Aber wie berechne ich 12tel bei 3 und 7 Stunden bzw. bei 30 Minuten? Denn 12/12tel = 24 Stunden, oder? Dann wären 3 Stunden = 1,5/12tel, oder?
2. Tag bis 4. Tag: 24 Stunden = volles Tagesgeld, richtig?
5. Tag: Rückreise um 16 Uhr (1 Stunde Fahrtzeit bis Österreich = 17 Stunden Schweiz), 30 Min Fahrtzeit durch Österreich, 3 Stunden Fahrtzeit durch Deutschland.
Von der deutschen Grenze zu mir nach Hause sind es nur 15 Minuten. Ich vermute, das wird nicht mehr als Tageszeit angerechnet.
Wie berechne ich das Tagesgeld für die Hin- und Rückreise? Wann wird das Nächtigungsgeld eingerechnet - wenn ich keine Hotelrechnung hätte? Bitte um Unterstützung, ich finde diesen Fall ziemlich konfus.
VG,
H. Meier
|