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Verfasst von: H. Meier am 16.10.2009 14:35
 


THEMA:  Auslandsreise - wie werden Tages-/Nachgelder berechnet?

Hallo zusammen,

ich habe 2008 eine Fortbildungsreise in die Schweiz gemacht und alles selbst bezahlt: Hotel, Auto, Essen... Leider hab ich keine Rechnungen für das Essen aufgehoben. Somit habe ich nur die Hotelrechnung für Übernachtung inkl. Frühstück. Ich bin bei der Hin- und Rückfahrt über Deutschland gefahren. Wie gebe ich nun die Tages-/Nachtgelder in der Arbeitnehmerveranlagung an?

Im Steuerbuch 2008 steht:

Deutschland: Tagesgeld 35,3 Euro, Nächtigungsgeld: 27,90 Euro; Schweiz: Tagesgeld 36,8 Euro, Nächtigungsgeld: 32,7 Euro.

1. Tag: Reise wurde um 13.45 Uhr in Salzburg angetreten, Grenzübertritt nach Deutschland war um 14.00 Uhr. Grenzübertritt Deutschland - Österreich: 17.00 Uhr, danach Grenzübertritt Österreich - Schweiz: 17.30 Uhr. Ankunft: 18:30 Uhr.

--> 3 Stunden in Deutschland, 30 Min in Österreich, 7 Stunden in der Schweiz (bis Mitternacht)

Wie berechne ich hier das Tagesgeld? Soweit ich weiß, wird das mit 12tel gemacht. Aber wie berechne ich 12tel bei 3 und 7 Stunden bzw. bei 30 Minuten? Denn 12/12tel = 24 Stunden, oder? Dann wären 3 Stunden = 1,5/12tel, oder?

2. Tag bis 4. Tag: 24 Stunden = volles Tagesgeld, richtig?

5. Tag: Rückreise um 16 Uhr (1 Stunde Fahrtzeit bis Österreich = 17 Stunden Schweiz), 30 Min Fahrtzeit durch Österreich, 3 Stunden Fahrtzeit durch Deutschland.

Von der deutschen Grenze zu mir nach Hause sind es nur 15 Minuten. Ich vermute, das wird nicht mehr als Tageszeit angerechnet.

Wie berechne ich das Tagesgeld für die Hin- und Rückreise? Wann wird das Nächtigungsgeld eingerechnet - wenn ich keine Hotelrechnung hätte? Bitte um Unterstützung, ich finde diesen Fall ziemlich konfus.

VG,

H. Meier

 

Verfasst von: Gast am 20.10.2009 12:38
 


THEMA:  RE: Auslandsreise - wie werden Tages-/Nachgelder berec
Lieber Herr Meier, Die Diäten berechnen Sie je Kalendertag. Und zwar für jede angefangene Stunden 1/12tel. Für einen Kalendertag gibt es maximal 12 12tel. Zuerst berechnen Sie die gesamte Reisezeit (in 12teln). Dann berechnen Sie von Grenzübertritt ins Ausland bis Grenzübertritt ins Inland die gesamte Reisezeit des Auslands (in 12 teln). Die ziehen Sie dann von der gesamten Reisezeit ab und somit bleiben die 12tel fürs Inland. Wenn Sie ein Land nur durchqueren, dann zählt dieses nicht, sondern ab Grenzübertritt aus Österreich raus zählt sofort der Satz des Landes, in das Sie eigentlich fahren. Nach einzelnen Ländern rechnen Sie nur dann, wenn Sie sowohl in Deutschland einen Termin erledigen und dann in die Schweiz weiterfahren. Falls Ihnen die Beschreibung hilfreich war, dann freue ich mich über eine positive Bewertung (Rubrik oben Bilanzbuchhalter / bewerten). Danke. mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
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