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Kleinunternehmer - Einnahmen-Ausgabenrechung
Kleingewerbe wird von Privathaus aus ausgeübt. untergeordnete betriebliche Nutzung von 10 %. Wenn ich es richtig verstanden habe, können die anteiligen Betriebskosten in Höhe von 10 % angesetzt werden. Da die Zahlungen von einem Privatkonto erfolgen, scheinen sie ja im Einnahmen-Ausgabenjournal nicht auf. Reicht es, die Vorschreibungen und Rechnungen zu sammeln und am Jahresende ein der Esterklärung anzugeben? Gleiche Frage beim Ansatz vom Kilometergeld - am Jahresende lt Fahrtenbuch ausrechnen und die Est-Erklärung? |