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Verfasst von: Mario B. am 21.10.2009 16:14
 


THEMA:  Einige Fragen zur Vermietung

Guten Tag!

Ich hätte einige Fragen zur steuerlichen Behandlung bei Vermietung:

1. Ausgaben für Instandhaltung und Instandsetzung können ja nur abgesetzt werden, wenn die Arbeit von einem Unternehmer durchgeführt wurde und man eine Rechnung bekommt. Die Materialkosten bei Selbstdurchführung können nicht abgesetzt werden. Wie sieht es jedoch aus wenn man zwar das Material selbst kauft, aber die Arbeiten von einem befugten Unternehmer durchgeführt werden? Können hier sowohl die Arbeitsleistung des Unternehmers als auch die Materialkosten abgesetzt werden?

2. Ich nehme mal an, dass man die Bruttobeträge einer Instandhaltung bzw. Instandsetzung  nicht absetzen kann, wenn man die Vorsteuer abzieht?

3. Absetzbarkeit von Reisekosten:

-Wenn man keinen eigenen PKW hat und Verwandte (Vater, Mutter, Bruder) zusammen mit dem Steuerpflichtigen bei diverse Erledigungen mithelfen. Kann man seinen Verwandten einen Kostenersatz für die investierte Zeit und für die Nutzung des PKWs leisten (z.B Honorarnote) und diese dann steuerlich geltend machen? Die Verwandten wären Arbeitnehmer

-Wenn Erledigungen zu tätigen sind und man reist mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Wenn schon eine Jahres- bzw. Monatskarte vorhanden ist, besteht die Möglichkeit für diese geschäftlichen Erledigungen einen aliquoten Teil abzusetzen?

Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Mario B.

 

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 22.10.2009 12:23
 


THEMA:  RE: Einige Fragen zur Vermietung
1.)Bei der Vermietung kann Material abgesetzt werden, wenn Sie die Arbeiten selbst durchführen.Wenn Sie eine Rechnung von einem Handwerker haben, können Sie die ganze Rechnung absetzen. 2.)Richtig 3.)Ja, für die KFZ Nutzung am besten Kilometergeld Ja
Verfasst von: Gast am 25.10.2009 10:24
 


THEMA:  RE: Einige Fragen zur Vermietung
1. Materialkosten können auch bei "Selbstdurchführung" geltend gemacht werden, sowohl Vorsteuer als auch zur Gewinnminderung (dann üblicherweise 10 Jahre lang 1/10). Folglich kann Material auch dann geltend gemacht werden, wenn man es einem Professionisten zur Verfügung stellt. 2. So ist es. 3. Selbstverständlich kann auch die Honorarnote (bzw. der dazugehörige Zahlungsbeleg) eines Verwandten steuerlich geltend gemacht werden. Auch das ist üblich, allerdings empfiehlt sich eine kurze Dokumentation für den Bedarfsfall (z. B. bei regelmäßig wiederkehrenden Stadtfahrten).
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