Verfasst von:
Tim am
22.10.2009 13:36
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THEMA: nebenberuflich selbstständig ohne Einwilligung des Arbeitsgebers |
Hallo,
ich möchte mich nebenberuflich selbstständig machen, jedoch bekomme ich kein OK von meinem Arbeitsgeber. Ich möchte die Sicherheit eines festen Einkommens jedoch nicht aufgeben. Daher meine Frage ob es möglich ist, ohne Wissen des Arbeitgebers eine nebenberufliche Selbstständigkeit einzugehen? Kann mein Arbeitgeber beispielsweise aus meiner Steuerklasse oder ähnlichem ersehen, dass ich noch ein Nebengewerbe betreibe?
Vielen Dank für eine Antwort
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Verfasst von:
Gast am
02.11.2009 12:09
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THEMA: RE: nebenberuflich selbstständig ohne Einwilligung de |
Lieber Tim,
Das ist eine heikle Angelegenheit, denn Sie sind grundsätzlich verpflichtet ihre gesamte Arbeitskraft - wenn Sie Vollzeit angestellt sind - ihrem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus haben Sie eine Treuepflicht, was bedeutet, dass Sie nebenberuflich ohne Zustimmung nicht in der gleichen Branche und nicht kaufmännisch tätig sein dürfen. Damit ist meist auch schon ein Ausschluss der nebenberuflichen Selbständigkeit ohne Zustimmung gegeben.
Oftmals wird der Weg genommen, dass nicht SIE selbständig sind, sondern dass eine Gesellschaft eröffnet wird an der sie sich "nur" als Kommanditist beteiligen. Damit haben Sie keine Mitarbeitspflicht und stellen "nur" das Kapital zur Verfügung. Es reicht dann auch wenn die Firma des voll haftenden Komplementärs trägt und Sie namentlich daher auch nicht aufscheinen.
Im Falle so einer oder einer ähnlichen Konstruktion würde ich Ihnen jedenfalls eine Beratung bei einem Berater Ihres Vertrauens empfehlen.
Wenn Ihnen dieser Tipp hilfreich war, dann freue ich mich über eine positive Bewertung (Rubrik Bilanzbuchhalter, bewerten) - Danke
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis |
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