Hab jetzt schon so viel gelesen, dass ich mich schön langsam gar nicht mehr auskenne!
1. Gewerbe wird vom Privathaus aus ausgeübet. Kleinunternehmer. Beurteilung der einzelnen Räume nach der überwiegenden Nutzung - liege ich da richtig. Das heißt betrieblich eingestufte Räume dürfen auch untergeordnet privat genutzt werden.
2. Gesamtnutzfläche ( Erdgeschoß, Keller, ausgebauter Dachboden und angebaute Garage + Abstellraum) ca. 300 m². Ein Raum im Erdgeschoß und ein Raum im Keller überwiegend betrieblich genutzt: 38. 5 m² Ergibt eine untergeordnete betriebliche Nutzung von 12,8 %.
3. Garage und Abstellraum nicht direkt vom Haus aus begehbar - bei Berechnung weglassen ?
Würde mich über eine kurz Antwort freuen und bedanke mich schon im voraus! |