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Verfasst von: Roswitha am 23.10.2009 07:09
 


THEMA:  Gebäude Aufteilung privat - betrieblich

Hab jetzt schon so viel gelesen, dass ich mich schön langsam gar nicht mehr auskenne!

1. Gewerbe wird vom Privathaus aus ausgeübet. Kleinunternehmer. Beurteilung der einzelnen Räume nach der überwiegenden Nutzung - liege ich da richtig. Das heißt betrieblich eingestufte Räume dürfen auch untergeordnet privat genutzt werden.

2. Gesamtnutzfläche ( Erdgeschoß, Keller, ausgebauter Dachboden und angebaute Garage + Abstellraum) ca. 300 m². Ein Raum im Erdgeschoß und ein Raum im Keller überwiegend betrieblich genutzt: 38. 5 m² Ergibt eine untergeordnete betriebliche Nutzung von 12,8 %.

3. Garage und Abstellraum nicht direkt vom Haus aus begehbar - bei Berechnung weglassen ?

Würde mich über eine kurz Antwort freuen und bedanke mich schon im voraus!

Verfasst von: Gast am 27.10.2009 13:30
 


THEMA:  RE: Gebäude Aufteilung privat - betrieblich
Liebe Roswitha, die betrieblich genutzen m² können Sie als Ausgabe geltend machen, wenn alle Voraussetzungen zutreffen. Es gibt ausreichend Judikatur über ds Thema Arbeitszimmer, d.h es kommt immer darauf an, wie sind die Räume in Wohnungsverband gelegen, welche Tätigkeit wird ausgeübt,... So wie Sie es schildern scheint es, dass Sie 12,8% als Betriebsausgabe geltend machen können. Zu klären ist immer auch, ob es sich um ein Haus im Eigenbesitz oder um ein Mietobjekt handelt. Bei einer 20%igen betrieblichen Nutzung (wenn Eigenheim), würde das gesamte Haus Betriebsvermögen werden, das kann Auswirkungen bei einer Betriebsaufgabe oder bei Verkauf der Liegenschaft haben. Bezüglich der Garage ist sicher auch zu prüfen ob diese nicht auch betrieblich veranlasst ist. Gerne bitte ich Ihnen ein Beratungsgespräch an, um all Ihre Fragen konkret beantworten zu können. Liebe Grüße Stb. Mag. Marina Stenitzer beratung@iwth.at +43 316 232046
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