Guten Tag,
ich werde in Zukunft, befristet auf ca. 2 Jahre, an zwei Orten berufstätig sein (18 bzw. 20 Stunden), die 200 km auseinander liegen. In diesem Zusammenhang habe ich mehrere Fragen rund um Pendlerpauschale, Doppelte Haushaltsführung bzw. Reisekosten. Danke schon im Voraus für Ihre Hilfe!
An Ort A habe ich meinen Hauptwohnsitz (allein lebend, also kein "Familienwohnsitz"), ich überlege nun, wie ich an Ort B leben soll: ich kann mir entweder eine kleine Wohnung nehmen oder für die ca. 3 Tage/Woche in ein Hotel gehen.
Wenn ich ins Hotel gehe, erhalte ich das große Pendlerpauschale, korrekt?
Wenn ich aber, wozu ich tendiere, eine Wohnung nehme (Nebenwohnsitz), steht mir kein Pendlerpauschale zu. Wie sieht es dann aus? Kann ich doppelte Haushaltsführung geltend machen? Voraussetzungen bestehen: an beiden Orten berufstätig, Dienstverhältnis (und somit die beruflich bedingten zwei Wohnsitze) ist auf 2 Jahre befristet. Aber: ich bin am Hauptwohnsitz alleine gemeldet - heißt das dann, dass ich nur 6 Monate lang DH geltend machen kann? Oder reichen die genannten Voraussetzungen aus, das die ganze Zeit hindurch zu tun?
ad Reisekosten: einmal monatlich kann ich Heimfahrt geltend machen, korrekt? Wie muss ich das belegen? Ich überlege, mir die ÖBB-Österreichcard zu besorgen (bevorstehende Reisekosten mit ÖBB von A nach B decken sich mit den Kosten für die Ö-Card), kann es da Probleme geben?
Gibt es sonst etwas, was ich gerade übersehe?
Danke schon im Voraus für Ihre Antworten!
Herzliche Grüße
die Pendlerin
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