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Verfasst von: David am 27.10.2009 21:12
 


THEMA:  Einkommensteuerbescheid Nachforderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe heute den Einkommensteuerbescheid für 2007 erhalten und musste feststellen, dass es zu einer Nachforderung gekommen ist. Leider ist mir nicht ganz klar weshalb. Ich habe im Laufe des Jahres den Arbeitgeber gewechselt, allerdings wurden hierbei keine Urlaubstage ausbezahlt, auch war ich nicht bei beiden Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt.

Welche Möglichkeiten für eine Nachforderung gibt es hier noch?

Verfasst von: Gast am 28.10.2009 10:33
 


THEMA:  RE: Einkommensteuerbescheid Nachforderung
Sehr geehrter David, Die Nachzahlung entsteht durch Ihre zwei Arbeitgeber. Der Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer immer so, als würden Sie das gesamte Jahr bei ein und demselben Arbeitgeber beschäftigt sein. Da ich annehme, dass Sie nicht bei beiden Arbeitergebern genau das selbe verdient haben, kann es durchaus sein, dass es zu einer Nachzahlung gekommen ist. Haben Sie eventuell auch für ein paar Tage Arbeitslosengeld bezogen? liebe Grüße Stb. Mag. Marina Stenitzer beratung@iwth.at
Verfasst von: David am 28.10.2009 18:20
 


THEMA:  RE: Einkommensteuerbescheid Nachforderung
Sehr geehrte Frau Stenitzer, danke für die schnelle Antwort. Sie haben recht, der Verdienst war unterschiedlich. Arbeitslosengeld habe ich allerdings keines bezogen, da nach dem Austritt aus der ersten Firma am nächsten Tag das neue Arbeitsverhältnis begonnen hat. Wie groß ist denn in meinem Fall die Chance, dass die Nachzahlung erlassen wird, wenn ich dagegen Einspruch einlege? Mit freundlichen Grüßen David Schmid
Verfasst von: Gast am 30.10.2009 06:57
 


THEMA:  RE: Einkommensteuerbescheid Nachforderung
Sehr geehrter David, Wenn Ihre Veranlagung keine Pflichtveranlagung war, dann können Sie Ihren Antrag im Wege der Berufung zurückziehen. Zukünftig empfehle ich Ihren Antrag über FinanzOnline einzureichen. Durch diese vorläufige Berechnung sehen Sie, ob es zu einer Nachzahlung kommt, bevor Sie den Bescheid vom Finanzamt erhalten haben. Mit freundlichen Grüßen! Mag. Marina Stenitzer
Verfasst von: Gökhan UCAR am 10.08.2010 16:55
 


THEMA:  Einkommensteuerbescheid Nachforderung
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe im Zuge einer Arbeitnehmerveranlagung ein Guthaben erhalten. ICh bemerkt allerdings, dass etwas falsch berechnet wurde, weswegen ich berufen habe. Nun habe ich eine Nachzahlung erhalten. KAnn man auch die Berufung zurückziehen, sodass ich bei meinem ursprünglichen Guthaben bleibe?

mfg
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