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Verfasst von: Gast am 06.11.2009 10:10
 


THEMA:  Absetzbarkeit Anschaffungskosten in E-A-Rechnung

Ich bin in einem Angestelltenverhältnis und arbeite nebenberuflich auf Werkvertragsbasis als Trainerin i.d. Erwachsenenbildung.

Ich hatte etliche Anschaffung dieses Jahr: u. a. Laptop, Drucker,  Büroeinrichtung usw.

Meine Frage: kann ich im Zuge der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den Lohnsteuerausgleich nur die Afa dieser Anschaffungen reinnehmen, oder auch die Anschaffungskosten selbst (lt. Rechnung)?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 06.11.2009 15:15
 


THEMA:  RE: Absetzbarkeit Anschaffungskosten in E-A-Rechnung
Afa bedeutet Abschreibung für Abnutzung ,d.sind die auf die Nutzungsdauer aufgeteilten Anschaffungskosten.d.h.doppelt geht natürlich nicht. Sie können jedoch einen Freiberag für investierte Gewinne geltend machen oder die vorzeitige Abschreibung
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