Verfasst von:
steffi am
10.11.2009 13:53
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THEMA: freier dienstvertrag |
Hallo,
ich kann als freie Dienstnehmerin zu arbeiten beginnen (ca. 1000,- netto monatlich). Habe bereits einen freien Dienstnehmervertrag wo ich 220,- Euro im Monat verdiene und arbeite ab und zu auf Werkvertrag (ca. 400,- monatlich)
Wie funktioniert das dann mit der Sozialversicherung bei diesen verschiedenen Verträgen. Muss ich die SV-Beiträge bei dem freien DV mit den 220,- selber abführen, oder muss das der Arbeitgeber für mich dann machen, entstehen ihm durch den neuen freien DV zusätzlich Kosten?
Von der Einkommensteuer her, weiß ich, dass ich das alles selber erledigen muss. Zählen die Einkünfte aus den freien DV zu den selbstständigen oder den unselbstständigen Einkünften bei der Einkommensteuererklärung?
Danke im Voraus! |
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Verfasst von:
Gast am
11.11.2009 09:24
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THEMA: RE: freier dienstvertrag |
Liebe Steffi,
In der Sozialversicherung wird getrennt betrachtet in welcher Sozialversicherung Sie tätig sind. Wenn Sie "normal" angestellt sind oder freier Dienstnehmer, dann sind Sie in der Gebietskrankenkasse versichert und es gelten die Regelungen des ASVG - der Dienstgeber sollte (tut er manchmal bei den freien Dienstnehmern nicht) die SV-Beiträge für den Dienstnehmer einbehalten. Wenn Sie nur EUR 220,-- im Monat erhalten, dann sind Sie hier geringfügig beschäftigt und es fällt keine SV für Sie an. Wenn Sie noch weitere (eventuell auch echte) Dienstverhältnisse bei der GKK haben, dann müssen Sie selbst den Betrag für die Sozialversicherung ansparen - diese wird im kommenden Jahr auf sie zukommen.
Mit einem echten Werkvertrag sind Sie in der GSVG - somit in der gewerblichen Sozialversicherungsanstalt - versicherungspflichtig. Dort machen können Sie, wenn Ihr Jahreseinkommen aus den Werkverträgen EUR ca. 4.292,-- nicht überschreitet, einen Antrag auf Befreiung wegen Geringfügigkeit machen. Damit zahlen Sie dann nur knapp über EUR 7,-- / Monat an Unfallversicherung. Bitte bedenken Sie nur, dass wenn Sie in beiden geringfügig sind, dass Sie NICHT versichert sind.
Günstiger ist es aber, sich gegebenenfalls mit der Anmeldung als freier Dientnehmer bei der GKK zu einer Selbstversicherung an zu melden, da sie da nur ca. EUR 50,-- / Monat für eine volle Versicherung bezahlen.
Bedenken Sie, dass Sie mit der Selbständigkeit eventuell auch zum Lösen eines Gewerbescheines verpflichtet sind! Erkunden sie sich darüber bitte bei der Wirtschaftskammer.
Wenn Ihnen diese Informationen hilfreich waren, dann freue ich mich über eine positive Bewertung (Rubrik Bilanzbuchhalter). Danke.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
office@hochweis.at |
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