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Verfasst von: RP am 11.11.2009 10:06
 


THEMA:  pendlerpauschale

Guten Tag,

ich stehe vor der Frage ob ich eine Arbeit annehme, die 90 km von meinem Wohnort entfernt ist. Das sind also 3 mal in der Woche 180 km für den Weg hin und zurück.

Es würde da ja dann die kleine Pendlerpauschale geben. Was heißt das denn genau? Bekomme ich da monatlich Geld oder wie wirkt sich diese im Endeffekt aus? Meine Fahrtkosten machen monatlich ca. 160,- aus. Und mir stellt sich die Frage ob sich der Job dann finanziell noch lohnt.

Ich wäre sehr dankbar für Ihre Hilfe

Verfasst von: RP am 11.11.2009 10:10
 


THEMA:  RE: pendlerpauschale
ach ja...es handelt sich um einen freien dienstvertrag, falls das wichtig ist.
Verfasst von: Gast am 11.11.2009 14:34
 


THEMA:  RE: pendlerpauschale
Sehr geehrte(r) RP, Die Information, dass es sich um ein freies Dienstverhältnis handelt war sehr wichtig, denn Sie beziehen zukünftig keine Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (dh Lohnsteuer wird vom AG eingehalten) sondern Sie beziehen Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit. D.h Sie sind somit selbst verantwortlich für Ihre Einkommensteuer, Ihnen wird zukünftig nur die Krankenversicherung abgezogen (ASVG), aber für den Rest sind Sie selbst verantwortlich, dh sie müssen den Frageboden Verf24 beim Finanzamt ausfüllen. Da Sie mit diesen Einkünften selbständig tätig sind, können Sie die tatsächlichen Kfz Kosten oder Kilometergeld als Ausgabe absetzen. (Pendlerpauschale steht nur Angestellten/Arbeitern zu). Weiters können Sie alles zusätzlichen Ausgaben, die Ihren betrieblichen Bereich betreffen (telefon, Internet, Computer, Fachbücher,....) als Ausgabe abziehen. Gerne bitte ich Ihnen ein individuelles Beratungsgespräch an Mit freundlichen Grüßen Stb. Mag. Marina Stenitzer beratung@iwth.at +43 316 23 20 46
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