Lieber Herr Auler,
Sie können Honorarnoten auch in Bar beheben, wenn Ihr Kunde bereit ist, den Betrag in bar zu bezahlen. Sie können dann natürlich auch gerne den Erhalt des Geldes auf Ihrer Honorarnote bestätigen. Meistens ist es den Kunden aber lieber, wenn sie überweisen können. Gesetzliche Normen gibt es dazu nicht.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
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