Verfasst von:
Gast am
16.11.2009 09:32
|
|
THEMA: Gewerbebetrieb neben freien DV, GSVG? |
Hallo! Hätte bitte eine Frage: Mit Jahreswechsel ändert sich mein Beschäftigungsverhältnis in ein freies DV, da ich auch von zuhause aus arbeiten kann. Meine Gewerbeeinkünfte liegen und 4.000 Euro somit muss ich noch keine GSVG Beiträge zahlen außer UV. Bin dann ja weiterhin ASVG versichert. gilt dies dann auch noch neben eines freien Dienstverhältnises? Möchte noch keine GSVG Versicherung zahlen. Könnten sonst irgendwelche Probleme bestehen als selbständiger BH neben eines freien DV als Buchhalter? Will keine Überraschnung erleben. Vielen Dank Im Voraus für Antworten. mfg Königsberger |
|
|
Verfasst von:
Gast am
16.11.2009 10:07
|
|
THEMA: RE: Gewerbebetrieb neben freien DV, GSVG? |
Lieber Herr Königsberger,
Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihr Dienstgeber wirklich als freier Dienstnehmer bei der Gebietskrankenkasse meldet, dann fallen Sie mit diesen Einkünften NICHT unter die gewerbliche Sozialversicherung sondern bleiben damit in der ASVG (vorausgesetzt Sie verdienen über der Geringfügigkeit). Achten Sie darauf, dass Sie damit auch Ihre Ausgaben so wie im Gewerbebetrieb aufzeichnen. Acht geben müssen Sie bei der Einkommensteuererklärung, damit Sie nicht den Betrag des freien DV doppelt versteuern, diese Einkünfte müssen nämlich in einem eigenen Feld eingetragen werden!
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
office@hochweis.at |
|
|
Verfasst von:
Gast am
16.11.2009 11:06
|
|
THEMA: RE: Gewerbebetrieb neben freien DV, GSVG? |
S.g. Frau Hochweis,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Fallen die Bezüge aus freien DV unter Lohnversteuerung, dachte mir ich muss diese erklären? Werde mit Sicherheit als freier Dienstnehmer gemeldet und somit ASVG versichert. In der GSVG aufgrund meiner selbständigen Nebentätigkeit mit Gewerbeschein kann mir eh nichts passieren? Möchte ja für die Nebeneinkünfte noch keine GSVG zahlen? danke vielmals,
mfg Königsberger |
|
|
Verfasst von:
Gast am
17.11.2009 14:29
|
|
THEMA: RE: Gewerbebetrieb neben freien DV, GSVG? |
Lieber Herr Königsberger,
Die Bezüge aus freiem DV fallen unter das ASVG und den SV-Abzug aber NICHT unter den Lohnsteuerabzug.
Wie gesagt, wenn Sie in der GSVG unter der jährlichen Geringfügigkeit im Gewinn bleiben, dann kann dort nichts pasieren.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
office@hochweis.at |
|
|
|