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Verfasst von: Gast am 17.11.2009 20:48
 


THEMA:  Familienheimfahrten Inland / Ausland / Eheähnliche Partnerschaft?

Liebe Forumsmitglieder,



Trotz der etwas längeren Fragestellung bin ich sehr dankbar wenn sich jemand die Zeit nimmt und mir

weiterhelfen kann!

Ich beschäftige mich aufgrund der einzureichenden ESt. nun schon einige Zeit mit dem Thema

Familienheimfahrten und Eheähnliche Partnerschaft, konnte dazu aber trotz Internet Recherche und auch

einem (nicht Erst-Gespräch) Besuch bei einem Steuerberater keine definitive Aussage erhalten. Daher

hoffe ich hier jemanden zu finden, der mir weiterhelfen kann. Meine 2 Situationen 2008 & 2009 sind wie

folgt;

Vorweg die (wahrscheinlich) relevante Info dass meine Freundin und ich seit knapp 2 1/2 Jahren zusammen

sind (und bleiben) und mehrmals miteinander gewohnt haben.

Dazu stellt sich auch eine zentrale Frage bei nachfolgenden Situationen - ich lese immer wieder von

einer Ehe bzw. eheähnlichen Partnerschaft, kann aber keine weiterführenden Infos zur eheähnlichen

Partnerschaft finden, welche meinem Verständnis der Gesetzeslage nach Familienheimfahrten steuerlich

begründen würde. Kann mir jemand erklären, wie man eine eheähnliche Partnerschaft, in der wir leben,

für das FA beglaubigt, ohne zu heiraten? Standesamt?



****
2008
****

Ich habe als freier Dienstnehmer, auf Werkvertragsbasis und angestellt gearbeitet. Daher hat mich das

FA zu einer ESt. aufgefordert (per Finanz Online). Kurz eine Übersicht

Jan 08 - Apr 08 > Werkvertrag Unternehmen 1, Graz / Nebenwohnsitz Graz, Hauptwohnsitz OÖ

Apr 08 - Okt 08 > Angestellt Unternehmen 1, Graz / NWS Graz, HWS OÖ

Okt 08 - Dez 08 > freier Dienstnehmer Unternehmen 2, Linz / HWS OÖ


Jän 08 - Okt 08:
----------------
Wohnung in Graz zusammen mit Freundin (für sie Hauptwohnsitz, für mich Nebenwohnsitz mit HWS in OÖ) -

wir arbeiteten für denselben Betrieb.

Grund für die Wahl des Arbeitsplatzes ist in beiden Fällen umstandsbedingt - wir arbeiten beide im

Bereich der Computerspieleentwicklung und in dieser Branche kann man es sich in Ö nicht aussuchen, wo

man einen Job kriegt, mangels Unternehmen (ca. 10 insges.)

Wir sind im Schnitt 3x pro Monat an den Wochenenden nach Salzburg bzw. OÖ zu ihren oder meinen Eltern

heimgefahren (zumeist per Bahn, manchmal Auto). Unser Lebensmittelpunkt befand sich während der Zeit in

Graz in Sbg/OÖ, wir waren sozusagen beide während der Woche in Graz zum Arbeiten und am Wochenende

zuhause bei Familie und Freunden.

Okt 08 - Dez 08:
----------------
Ich - Arbeit in Linz als freier Dienstnehmer, 40 Std.
Freundin wohnt wieder in Sbg bei ihren Eltern (HWS gemeldet)
Ich - Tägliches Pendeln nach Salzburg (Freundin) oder OÖ (Timelkam, eigenes Elternhaus)


Gibt es einen Weg, die Wohnungskosten, und wichtiger die Reisekosten (Graz > Sbg/OÖ, Linz > Sbg/OÖ),

steuerlich absetzbar zu gestalten?



****
2009
****

Seit Juli arbeite ich in München, fix angestellt (Spielebranche), min. bis Anfang 2010.
Mein dt. Hauptwohnsitz ist (muss) in München gemeldet sein, in Ö habe ich weiterhin den HWS in OÖ

(Timelkam).
Freundin wohnt nach wie vor bei den Eltern in Sbg, zahlt monatlich "Untermiete" (allerdings ohne

Vertrag), HWS in Sbg
Ich fahre wöchentlich am WE per Bahn nach Sbg (Freundin) bzw. ab und an nach OÖ zu meinen Eltern.

Leider konnte ich zum Einen keine sichere Aussage darüber finden, ob in diesem Fall eine Steuerpflicht

in Ö aufgrund des DBA Ö/D möglich ist (und ob es in diesem Fall günstiger wäre, die LSt in Ö

abzuführen)?

Wichtiger ist aber auch hier, ob und wie ich die (hohen) Fahrtkosten steuerlich absetzbar gestalten

kann?




Danke + beste Grüße
Michael

Verfasst von: Gast am 18.11.2009 11:30
 


THEMA:  RE: Familienheimfahrten Inland / Ausland / Eheähnlich
..... schon bei fachfolgender doppelfragestellung beantwortet :0)
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