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Verfasst von: Gast am 17.11.2009 20:53
 


THEMA:  Familienheimfahrten Inland / Ausland / Eheähnliche Partnerschaft?

Liebe Forumsmitglieder,

(Sorry für den Doppelpost, Formatierung war vorhin unleserlich)

 

Trotz der etwas längeren Fragestellung bin ich sehr dankbar wenn sich jemand die Zeit nimmt und mir weiterhelfen kann!

Ich beschäftige mich aufgrund der einzureichenden ESt. nun schon einige Zeit mit dem Thema Familienheimfahrten und Eheähnliche Partnerschaft, konnte dazu aber trotz Internet Recherche und auch einem (nicht Erst-Gespräch) Besuch bei einem Steuerberater keine definitive Aussage erhalten. Daher hoffe ich hier jemanden zu finden, der mir weiterhelfen kann. Meine 2 Situationen 2008 & 2009 sind wie folgt;

Vorweg die (wahrscheinlich) relevante Info dass meine Freundin und ich seit knapp 2 1/2 Jahren zusammen sind (und bleiben) und mehrmals miteinander gewohnt haben. Dazu stellt sich auch eine zentrale Frage bei nachfolgenden Situationen - ich lese immer wieder von einer Ehe bzw. eheähnlichen Partnerschaft, kann aber keine weiterführenden Infos zur eheähnlichen Partnerschaft finden, welche meinem Verständnis der Gesetzeslage nach Familienheimfahrten steuerlich begründen würde.

Kann mir jemand erklären, wie man eine eheähnliche Partnerschaft, in der wir leben, für das FA beglaubigt, ohne zu heiraten? Standesamt?

****
2008
****
Ich habe als freier Dienstnehmer, auf Werkvertragsbasis und angestellt gearbeitet. Daher hat mich das FA zu einer ESt. aufgefordert (per Finanz Online). Kurz eine Übersicht

Jan 08 - Apr 08 > Werkvertrag Unternehmen 1, Graz / Nebenwohnsitz Graz, Hauptwohnsitz OÖ
Apr 08 - Okt 08 > Angestellt Unternehmen 1, Graz / NWS Graz, HWS OÖ
Okt 08 - Dez 08 > freier Dienstnehmer Unternehmen 2, Linz / HWS OÖ

Jän 08 - Okt 08:
----------------
Wohnung in Graz zusammen mit Freundin (für sie Hauptwohnsitz, für mich Nebenwohnsitz mit HWS in OÖ) - wir arbeiteten für denselben Betrieb. Grund für die Wahl des Arbeitsplatzes ist in beiden Fällen umstandsbedingt - wir arbeiten beide im Bereich der Computerspieleentwicklung und in dieser Branche kann man es sich in Ö nicht aussuchen, wo man einen Job kriegt, mangels Unternehmen (ca. 10 insges.)

Wir sind im Schnitt 3x pro Monat an den Wochenenden nach Salzburg bzw. OÖ zu ihren oder meinen Eltern heimgefahren (zumeist per Bahn, manchmal Auto). Unser Lebensmittelpunkt befand sich während der Zeit in Graz in Sbg/OÖ, wir waren sozusagen beide während der Woche in Graz zum Arbeiten und am Wochenende zuhause bei Familie und Freunden.

Okt 08 - Dez 08:
----------------
Ich - Arbeit in Linz als freier Dienstnehmer, 40 Std.
Freundin wohnt wieder in Sbg bei ihren Eltern (HWS gemeldet)
Ich - Tägliches Pendeln nach Salzburg (Freundin) oder OÖ (Timelkam, eigenes Elternhaus)

Gibt es einen Weg, die Wohnungskosten, und wichtiger die Reisekosten (Graz > Sbg/OÖ, Linz > Sbg/OÖ), steuerlich absetzbar zu gestalten?

****
2009
****

Seit Juli arbeite ich in München, fix angestellt (Spielebranche), min. bis Anfang 2010. Mein dt. Hauptwohnsitz ist (muss) in München gemeldet sein, in Ö habe ich weiterhin den HWS in OÖ (Timelkam).

Freundin wohnt nach wie vor bei den Eltern in Sbg, zahlt monatlich "Untermiete" (allerdings ohne Vertrag), HWS in Sbg. Ich fahre wöchentlich am WE per Bahn nach Sbg (Freundin) bzw. ab und an nach OÖ zu meinen Eltern.

Leider konnte ich zum Einen keine sichere Aussage darüber finden, ob in diesem Fall eine Steuerpflicht in Ö aufgrund des DBA Ö/D möglich ist (und ob es in diesem Fall günstiger wäre, die LSt in Ö abzuführen)?

Wichtiger ist aber auch hier, ob und wie ich die (hohen) Fahrtkosten steuerlich absetzbar gestalten kann?

Danke + beste Grüße
Michael

Verfasst von: Gast am 18.11.2009 11:29
 


THEMA:  RE: Familienheimfahrten Inland / Ausland / Eheähnlich
Lieber Michael, ""Kann mir jemand erklären, wie man eine eheähnliche Partnerschaft, in der wir leben, für das FA beglaubigt, ohne zu heiraten? Standesamt?"" ==> gleichen Hauptwohnsitz, der sowohl aus dem Melderegister nachvollziehbar ist wie auch über die von den Dienstgeber abgegebenen L16. Also in Bezug auf 2008 sollte der "gleiche Arbeitgeber" von beiden die gleiche Adresse registriert und via L16 gemeldet haben, das wäre schon erforderlich. Eine Familienheimfahrt sehe ich hier nicht, da Sie ja gemeinsam - also eben mit Ihrer eheänlichen Lebenspartnerin - in Graz gewohnt haben. Somit wäre es ja nicht notwendig gewesen um die eheänliche Beziehung aufrecht zu halten "nach Hause" zu fahren, da sie dort mit ihr zu Hause waren. Wenn Sie dann in Linz "gearbeitet" haben, also dort Ihren Auftraggeber hatten, dann ist daraus - vor allem bei einem "freien" Dienstverhältnis nicht gleich der Arbeitsplatz ersichtlich. War es vielleicht so, dass Sie in Salzburg gearbeitet haben und zu Auftrggebergesprächen nach Linz gefahren sind? Waren Sie denn in Salzburg bei Ihrer lebensgefährtin gemeldet? Wenn nicht - dann wäre das sehr schlecht. Auch 2009 - wenn Sie in München einen festen Wohnsitz haben und NCIHT bei Ihrer Lebensgefährtin ein gemeinsam Wohnsitz vorhanden ist, sondern noch dazu sie vielhmehr be ihren Eltern wohnt, dann sehe ich hier auch keine Möglichkeit. Erforderlich wäre schon - meiner Ansicht nach - dass Sie einen GEMEINSAMEN Wohnsitz haben, sodass Ihnen hier eine Lebensgesmeinschaft nachweislich gelingt. Andererseits sind Sie ja mit den Angestellten-Einkünften überhaupt nur in Deutschland steuerpflichtig und es ist daher jedenfalls deutsches Steuerrecht an zu wenden. Wenn Sie natürlich neben den Einkünften in Deutschland auch noch eine Selbständigkeit in Österreich hatten, dann ist frglich ob Sie hier nicht Fahrten zu den Auftraggebern hatten - was ich jetzt aus Ihrem Mail so nicht ersehen kann. Also zusammenfassend: Sie bruchen einen gemeinsamen ehelichen oder eheänlichen Haushalt - das ist NCIHT eine getrennte Meldeadresse in einem Untermiezimmer bei den Eltern - da sehe ich ein wesentliches Probelm ebenso wie in der ungleichen Meldeadresse. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
Verfasst von: Gast am 18.11.2009 20:47
 


THEMA:  RE: Familienheimfahrten Inland / Ausland / Eheähnlich
Sehr geehrte Fr. Hochweis, Danke für Ihre ausführliche Antwort, dadurch ist jetzt das Grundproblem geklärt, sprich meine Partnerin und ich brauchen einen gemeinsam gemeldeten Wohnsitz. Wird wohl ab 2010 auch so sein in Sbg, da ich an der Uni unterrichte nebst der Arbeit in München. Zu Ihren Bedenken bez. freier Dienstnehmer in Linz, ich habe im ARS Electronica als Entwickler gearbeitet und war von daher natürlich täglich in Linz (bin Abends wie beschrieben zu meinen Eltern (60km) bzw. nach Salzburg (120km) gependelt). Aber Ihrer Schilderung nach ist hier wohl nichts zu machen bez. Reisekosten, da mein HWS in dieser Zeit woanders war als der meiner Partnerin. Dazu ist rein rechnerisch die Basispauschale von 12% für die Arbeit in Linz besser geeignet meines Erachtens nach als eine tatsächliche Reisekostenaufstellung. Für das Grazer Studio waren wir natürlich beide mit derselben Adresse gemeldet (auch auf den Lohnzetteln des Arbeitgebers), aber wie von Ihnen beschrieben, wir hatten ja am selben Ort gewohnt. Jedenfalls danke für Ihre Zeit & Darlegung, da bei einem anderen Beratungsgespräch das Grundproblem nicht so genau "erarbeitet" werden konnte. beste Grüße Michael
Verfasst von: Simon am 24.10.2011 15:53
 


THEMA:  Eheähnliche Partnerschaft

Hallo, 

koennt jemand erklaeren wo ich Eheaenliche Partnerschaft schliessen kann? Und wie ist es wenn die Partnerin Auslaenderin ist? Wuerde er/sie irgendeine soziele Hilfe bekommen, oder beim Studieren? 

Ich bedanke mich im voraus

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