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Verfasst von: Wolfgang am 17.11.2009 21:41
 


THEMA:  Musiker

Ich wüsste gerne, welche Schritte zu unternehmen sind (bezüglich Finanzamt), wenn ich neben meiner beruflichen Tätigkeit als unselbstständiger Arbeiter noch als Musiker ein wenig dazuverdienen will.

Ich habe gehört, da gibt es diese Grenze von 730,- oder so. Muss ich, wenn ich darunter bin, nichts melden?

Muss ich mich, ausser beim Finanzamt, noch wo melden?

Kann ich diese zusätzlichen Einkünfte dann auf meiner Lohnsteuererklärung dazuschreiben, oder ist dann eine eigene Erklärung zu machen?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 17.11.2009 23:09
 


THEMA:  RE: Musiker
Wenn Ihr Zusatzeinkommen unter € 730,--(Einnahmen abzügl.Absetzposten ) liegt,können Sie eine normale Arbeitnehmerveranlagung machen.Wenn Sie diese Grenze überschreiten, dann müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben. Sozialversicherungspflichtig werden Sie, erst wenn Ihr Gewinn € 4.200,-- übersteigt. Mag.Veronika Weiß Kostenlose Erstberatung 01 533 16 37 www.steuerberatung-weiss.at
Verfasst von: Wolfgang am 05.01.2010 16:34
 


THEMA:  RE: Musiker
Vielen Dank für Ihre Antwort, Frau Weiß! Heißt das jetzt, wenn mein Zusatzeinkommen unter € 730,-- bleibt, muss ich das in meiner Arbeitnehmerveranlagung überhaupt nicht erwähnen? Oder doch? Und wenn ja, dann unter welchem Punkt? Danke schon mal im Voraus für weitere Hilfe!
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