Meine Frage -
Hauptberuflich bin ich Angestellter -
Ich habe seit 2006 ein Gewerbe für Pressefotografie angemeldet.
Ich hatte im Jahr ca. € 60.- bis 100 .- Gewinn
in diesem Jahr habe ich die Befähigungsprüfung für das Gebundene Gewebe Berufsfotograf gemacht und deshalb auch mehr Ausgaben als Einnahmen.
Meine Frage:
Darf ich z.b. im 4. und 5. Jahr wieder Verluste schreiben, die mir ja dann von meinem Angestelltengehalt steuerlich abgezogen werden, wenn z.b. ich im 6. Jahr ein Überschuss erwirtschaftet wird, der die Jahre 4 und 5 deckt ?
Oder wird mir das ganze dann als Liebhaberei aberkannt, wenn ich nach dem 3. Jahr Verluste schreibe.
Anmerkung - dass ich ernshaft an einer Gewinnorientierung arbeite leiße sich daraus ableiten, da ich gerade eine Diplomarbeit zum Thema Businessplan in diesem Gewerbe schreibe.
Danke schon im Voraus für die Rückmeldungen |