Meine Frage -
Ist es möglich eine GesmbH u haben, bei der man dem GF kein oder nur ein geringes Gehalt bezahlt.
Hintergrund - wenn der GF auch angestellter ist und in seinem Hauptjob über der SV Höchstbemessungsgrundlage ist kann sich auch die SV nicht dagegen stoßen.
Steuerrechtlich wird der Gewinn z.b. erst nach 10 Jahren ausbezahlt.
Kann man argumentieren, dass man das Geld in der Ges mbH lässt, da man in einigen Jahren eine große Investition zu tätigen hat ?
Vielen Dank für die Rückmeldung |