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Verfasst von: Gast am 19.11.2009 15:03
 


THEMA:  Ges. m. b H. (ohne) - mit geringem GF Bezug

Meine Frage -

Ist es möglich eine GesmbH u haben, bei der man dem GF kein oder nur ein geringes Gehalt bezahlt.

Hintergrund - wenn der GF auch angestellter ist und in seinem Hauptjob über der SV Höchstbemessungsgrundlage ist kann sich auch die SV nicht dagegen stoßen.

Steuerrechtlich wird der Gewinn z.b. erst nach 10 Jahren ausbezahlt.

Kann man argumentieren, dass man das Geld in der Ges mbH lässt, da man in einigen Jahren eine große Investition zu tätigen hat ?

Vielen Dank für die Rückmeldung

Verfasst von: Gast am 20.11.2009 12:22
 


THEMA:  RE: Ges. m. b H. (ohne) - mit geringem GF Bezug
Lieber Herr M. Das Gehalt muss angemessen sein. Die Angemessenheit ist natürlich von vielen Faktoren abhängig: Größe des Betriebs, Umsatz, Arbeitsaufwand, ...... Die SV wäre da nur ein Problem, es kommen vom Gehalt ja noch andere Lohnnebenkosten zu tragen, wie z.B. die Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag und Dienstgeberzuschlag an das Finanzamt Somit sollte hier schon mit Bedacht vorgegangen werden. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
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