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Verfasst von: Gast am 20.11.2009 18:19
 


THEMA:  Auto-Leasing - Abwicklung Ver- und Ankauf

Sehr geerhte Damen und Herren!

Mein derzeitiges Firmenauto (Gesellschaftsform: KG) ist ein vorsteuerabzugsfähiger VW-Sharan, welchen ich mit einem Full Pay Out Leasing finanziere. Mit 01.12.2009 ist noch ein Restwert von € 5.211,44 offen.

Mein aus bestimmten Gründen neu gewähltes Fahrzeug ist ein (nicht vorsteuerabzugsberechtigter) Ford Kuga zum Preis von € 30.826 (12% Rabatt bereits abgezogen). Für meinen VW Sharan würde mir der Händler noch € 15.000 geben.

Wie kann dieser Kauf nun aus steuerlicher Sicht am Besten und natürlich auch korrekt abgewickelt werden? 

Ein Gedanke war den Sharan privat aus der Leasinggesellschaft mit dem Restwert von € 5.211,44 heraus zu kaufen, die KG versteuert seine Erlöse, ich privat verkaufe den Sharan um € 15.000 an den Händler und bringe das Kapital als Eigenmittel in die KG wieder ein. Doch abgesehen davon, dass der Händler dies nicht will, da er gemäß seiner Aussage dann seinen Vorsteuerabzug verlieren würde (Kauf von Privatperson, aber warum soll ein Autohändler für die von ihm eingekauften Fahrzeuge nicht sowieso die Vorsteuer lukrieren können??), bin ich mir nicht ganz sicher, ob dies überhaupt rechtens ist- mir kamen beiderlei Meinungen zu Ohren.  

Doch wie löse ich diese Problemstellung dann, um nicht zu viel Steuern (am liebsten gar keine) zahlen zu müssen und ohne (oder doch...) taktische Verschiebungen zwischen geringerem Kaufpreis für den Sharan, dafür mehr Rabatt......

Gibt es da nicht eine ganz einfache Lösung, die ich im Tschungel der "Steuergesetze" einfach übersehe?

Mit bestem Dank für Ihre Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen,

Stephan Dapoz

Verfasst von: Gast am 23.11.2009 13:11
 


THEMA:  RE: Auto-Leasing - Abwicklung Ver- und Ankauf
Lieber Herr Dapoz, Nun die von Ihnen vorgeschlagene Konstruktion sehe ich nicht als Lösung, denn da gibt es noch das Thema "Spekulation" und wenn Sie einen beweglichen Gegenstand anschaffen (privat) und innerhalb eines Jahres mit Gewinn verkaufen, so ist dieser Gewinn zu versteuern. In der KG wäre der Gewinn zumindest noch auf die Gesellschafter auf zu teilen. Somit ist hier diese "Umgehung" der Versteuerung durch die Spekulation unterbunden, und so keine Lösung in Sicht. Auch wenn Sie den Wagen an sich selbst als Gesellschafter verkaufen, dann müssen sie das zum Marktwert tun. Also haben wir hier eine doppelte Absicherung => Entnahme zum Marktwert (EUR 15.000,--) oder Gewinn als Spekulation zu versteuern (gleiches Ergebnis). Und das ist schon nachvollziehbar, dass der Händler das nicht will, da das Auto, wenn Sie es als Firma verkaufen, mit einem Nettowert plus Mehrwersteuer verkauft wird. Der Händler kann sich diese Mehrwertsteuer als Vorsteuer wieder holen und das Auto attraktiv - nämlich mit Vorsteuerabzugsmöglichkeit - an einen anderen Unternehmer weiterverkaufen. Wenn er den Wagen von ihnen privat kauft, dann ist dies nicht möglich. Eventuell wäre es denkbar, dass der Ankaufswert niedriger liegt und dafür ein höherer Rabatt gewährt wird ..... falls sich herausstellt, dass der Sharan doch nicht mehr so viel Wert besitzt ..... Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
Verfasst von: Stephan am 23.11.2009 14:37
 


THEMA:  RE: Auto-Leasing - Abwicklung Ver- und Ankauf
Sehr geerhte Fr. Hochweis! Vielen Dank für Ihre Antwort! Den Händler kann ich nun auch ganz gut verstehen, habe wieder einmal zuerst geschrieben und dann erst nach gedacht. Als Lösung für mich hätte sich heraus kristallisiert, dass der Sharan wahrlich nicht mehr so viel Wert ist und der Händler selbst diesen aus dem derzeitigen Leasingvertrag herauskauft. Vielen Dank nochmals! Viele Grüße
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