Lieber Herr Eller,
Ja, sie sollen sogar für jedes Unternehmen eine eigne Einnahmen- Ausgabenrechnung erstellen und auch bei der Einkommensteuer 2 eigene E1a beilegen, und zwar gilt das immer dann, wenn es sich um 2 getrennt Betriebe handelt (also 2 von sich getrennte Betriebsgegenstände), was in diesem Fall so klingt.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
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