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Verfasst von: Marina am 24.11.2009 07:03
 


THEMA:  geringfügig + selbsständig/Steuern?

Hallo,

wenn man bei der Angestellten SV versichert ist (also einen Job nachgeht) und man nebenbei als Trainer in einem Verein tätig ist, kann man ca. 537 Euro/Monat steuerfrei dazuverdienen (nicht SV).

Ich bin selbsständige Trainerin, hauptberuflich und mich würde nun interessieren, wenn ich geringfügig wo angestellt wäre, ob diese o.g. Regelung ebenfalls eintritt, denn geringfügige Beschäftigung unterliegt doch auch dem Angestelltengesetz?

mit freundlichen Grüssen

Marina

Verfasst von: Gast am 26.11.2009 13:18
 


THEMA:  RE: geringfügig + selbsständig/Steuern?
Liebe Frau Marina, Selbständige Trainer sind in den allermeisten Fällen freie Dienstnehmer und damit in der ASVG Pflichtversichert. Die 537,- beziehen sich, wie Sie richtig sagen, NICHT auf die SV-Pflciht, die entsteht dennoch. Was sie meinen ist vermutlich der Veranlagungsfreibetrag, bis zu dem Sie nciht versteuern müssen, wenn Sie bereits in einem Angestelltenverhältnis sind. Dieser beträgt aber EUR 730,-- pro JAHR! Geringfügige Dienstverhältnisse fallen übrigens sehr wohl unter das Angestetlltengesetz - was wiederum weder mit der SV noch mit der Steuer etwas zu tun hat - nur die freien Dienstverhältnisse fallen nicht darunter, was aber wiederum nicht von Beträgen abhängig ist sondern nur vom Vertragsverhältnis. Ich würde Ihnen raten, dringend eine Beratung auf zu suchen, da ich denke, dass hier einige Missverständnisse und eventuell Fehlinterpretationen vorliegen. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
Verfasst von: Michael am 28.11.2009 18:39
 


THEMA:  RE: geringfügig + selbsständig/Steuern?
S.g. Damen und Herren Meine Frage zu diesem Thema wäre folgende: Ich bin Stundent und nebenbei selbstständig in der Form eines Kleinunternehmers ( <4200€/Jahr). Zahle hier demnach nur die Pflicht UV. Zusätzlich möchte ich nun in Form einer geringfügigen Beschäftigung tätig werden. (350€/Monat) Meines Erachtens wäre es so, dass ich ja bereits mit der Selbstständigkeit das "Kontingent" voll ausschöpfe,oder? Denn die 350*12 würden dann ebenfalls ~4200€ /Jahr ergeben, und mein Arbeitgeber ebenfalls nur die UV Pflichtversicherung zahlt. Ich müsste also im Zuge meiner Selbstständigkeit die Kranken und Pensionsversicherung zahlen, oder nicht? danke vielmals Schönen Abend Viele Grüße Michael
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