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Verfasst von: Anna am 24.11.2009 13:17
 


THEMA:  Frage

Sehr geehrte Frau Weiß,

vielleicht ist es möglich mir Antwort auf folgende Frage zu geben:

Wenn man für ein künstler. Projekt einmalig ca. 12-13000 Euro erhält, mit welcher Einkommenssteuer ist hier zu rechnen? Steuersatz? Person ist kein akad. Künstler, ist mitversichert, sonst geringfügige unregelmäßige Einnahmen. Ist man für die Zeit des Projektes dann Kleinunternehmer, oder braucht man bei 12000 keine Einkommenssteuererklärung abgeben? Mit freundlichen Grüßen Anna

 

 

 

Verfasst von: Gast am 26.11.2009 13:23
 


THEMA:  RE: Frage
Liebe Anna, also wenn Sie nur so geringes Selbständigeneinkommen haben, dann ist dies nicht umsatzsteuerpflichtig - Sie sind Kleinunternehmer. Der Umsatz alleine zählt da nicht - Sie müssen davon noch Ihre Ausgaben abziehen (Material, Telefon, Fahrtkosten, Werkzeug, PC , Strom .....) und wenn der Gewinn inkl. der Geringfügigkeit unter EUr 11.000,-- ist, dass ist beides zusammen steuerfrei. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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