Ich bin in einer blöden Situation und würde gerne wissen, wie ich das steuerlich machen soll.
Ich bin Einzelunternehmerin und biete Seminare an. Vorgestern habe ich in einem angemeiteten Seminarraum etwas kaputt gemacht, durch eigene Blödheit, nämlich die Fotokamera eines Teilnehmers. Meine Haftpflichversicehrung meinte dazu, daß sie dafür nicht zuständig sind, weils im Rahmen einer geschäftstätigkeit passiert ist und nicht privat, was ich auch nachvollziehen kann, und sie haben mir eine Unternehmenshaftpflichtversicherung nachgelegt, was ich auch heute noch abschließen werde.
Mein Kunde besteht - verständlicherweise - auf Ersatz und gibt mit bis kommenden Dienstag dazu Zeit. Ich kann ihm also den Betrag, der auf seiner Rechnung (vom 15.10.2009) steht, ersetzen, was 1149 Euro sind, oder das Gerät neu kaufen, was auf 999 Euro kommen würde, da die Kamera in der Zwischenzeit billiger geworden ist.
Von meinem Verständnis her müßte das als Betriebsausgabe gerechnet werden, weil ja die Versicherung klipp und kar sagt, daß das nicht privat war, sonst hätten die gezahlt. Aber wie nehme ich das in die Buchhaltung rein? Also, was was buche ich es, damit ich im Falle einer Steuerprüfung keine Probleme bekomme?
Oder liege ich in der Annahme falsch und ich muß es von dem Geld mitsamt der USt bezahlen, daß mir nach der Steuererklärung geblieben ist? |