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Verfasst von: Frau J. am 27.11.2009 21:51
 


THEMA:  Mist! Abschreibungsposten bei Steuerausgleich 2008 vergessen

Habe 2008 + 2009 ein Einfamilenhaus errichtet. Dies beinhaltet Lagerräumlichkeiten für mein Gewerbe. Bin Kleinunternehmen mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Nun sind ein Teil der Hausbaurechnungen noch von 2008. Fertiggestellt wurde das Haus allerdings erst 2009. Für 2008 hab ich nur die Mietkosten gelegt, die ich für mein vorheriges Lager hatte, hab allerdings ganz vergessen schon einen Teil der Hausbaukosten abzuschreiben.

Was tun? Neu aufrollen lassen oder die Rechnungen zu 2009 dazunehmen (mit Afa dann auch für 2010 und folgende Jahre )?

Verfasst von: Frau J. am 27.11.2009 21:52
 


THEMA:  RE: Mist! Abschreibungsposten bei Steuerausgleich 2008
"vergessen" fehlt in der Überschrift ;-)
Verfasst von: andreasdf am 28.11.2009 07:47
 


THEMA:  RE: Mist! Abschreibungsposten bei Steuerausgleich 2008
hallo die abschreibung beginnt mit inbetriebnahme des gebäudes. auf die rechnungslegung kommts nicht an. wurde das gebäude schon 2008 in betrieb genommen, dann kommts drauf an ob schon ein bescheid da ist. ist noch keiner da, dann einfach dem finanzamt bekannt geben, dass da noch eine abschreibung fehlt. gibts schon eine bescheid, dann kann innerhalb eines monats nach zustellung noch eine berufung gemacht werden. ist das monat vorüber, hast pech gehabt und die abschreibung ist verloren. vergessene abschreibungen können in späteren jahren nicht nachgeholt werden. grad wenn mal eine betriebsprüfung kommen würde, könntest die abschreibung noch hineinreklamieren. lg
Verfasst von: Gast am 30.11.2009 14:58
 


THEMA:  RE: Mist! Abschreibungsposten bei Steuerausgleich 2008
Liebe Frau J, auch nach Ablauf der Monatsfrist gibt es noch Möglichkeiten den Bescheid zu berichtigen und zwar mit Hilfe des § 299 BAO (innerhalb eines Jahres => wenn sich der Spruch des Bescheides als nicht richtig erweist) bzw. im Zuge einer Wiederaufnahme des Verfahren gem. § 303 BAO. Am besten ist, sie setzen sich direkt mit dem zuständigen Finanzbeamten in Verbindung und erklären ihm ihren Sachverhalt. Liebe Grüße Stb. Mag. Marina Stenitzer beratung@iwth.at +43 316 23 20 46
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