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Verfasst von: M. am 29.11.2009 14:45
 


THEMA:  ANV Auszahlung Urlaub/PP

Hallo!
Ich habe 2 wichtige Fragen:

Kann man Urlaub, der ausbezahlt wurde, in der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigen?
Wenn ja - welcher Betrag bzw. wo?

Mein Arbeitgeber hat letztes Jahr eine zu niedrige Pendlerpauschale berücksichtigt. Jetzt möchte ich das in der ANV geltend machen - wie funktioniert das? Muss ich nur die Differenz zw. der falschen und der tatsächlichen PP angeben oder die tatsächliche PP für das ganze Jahr 2008?

DANKE für eure Hilfe!!!

Verfasst von: Gast am 30.11.2009 13:43
 


THEMA:  RE: ANV Auszahlung Urlaub/PP
Liebe(r) Herr/Frau M., Wenn ein Urlaub ausbezahlt wurde, dann ist dieser auch auf dem Jahreslohnzettel an das Finanzamt gemeldet worden und daher automatisch mit dabei, wenn eine AV durchgeführt wird. Wenn das Pendlerpauschale nicht oder nicht richtig berücksichtigt wurde, dann kann dies im Zuge der AV nachgeholt werden. Dafür gibt es eine eigene Zeile (718) in der sie den passenden Betrag einfügen. Wie im Formular angegeben bitte den gesamten Betrag (den korrekten Betrag) angeben. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
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