Hallo! Ich habe 2 wichtige Fragen:
Kann man Urlaub, der ausbezahlt wurde, in der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigen? Wenn ja - welcher Betrag bzw. wo?
Mein Arbeitgeber hat letztes Jahr eine zu niedrige Pendlerpauschale berücksichtigt. Jetzt möchte ich das in der ANV geltend machen - wie funktioniert das? Muss ich nur die Differenz zw. der falschen und der tatsächlichen PP angeben oder die tatsächliche PP für das ganze Jahr 2008?
DANKE für eure Hilfe!!! |