Verfasst von:
Michael am
01.12.2009 10:28
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THEMA: Student geringfügig+selbstständig |
S.g. Damen und Herren, Meine Frage zu diesem Thema wäre folgende: Ich bin Stundent und nebenbei selbstständig in der Form eines Kleinunternehmers ( <4200€/Jahr). Zahle hier demnach nur die Pflicht UV. Zusätzlich möchte ich nun in Form einer geringfügigen Beschäftigung tätig werden. (350€/Monat) Meines Erachtens wäre es so, dass ich ja bereits mit der Selbstständigkeit das "Kontingent" voll ausschöpfe,oder? Denn die 350*12 würden dann ebenfalls ~4200€ /Jahr ergeben, und mein Arbeitgeber ebenfalls nur die UV Pflichtversicherung zahlt. Ich müsste also im Zuge meiner Selbstständigkeit die Kranken und Pensionsversicherung zahlen, oder nicht? danke vielmals Viele Grüße Michael |
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Verfasst von:
dermuch95 am
02.12.2009 11:02
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THEMA: RE: Student geringfügig+selbstständig |
wenn sie als geringfügig beschäftigter im angestellten verhältnis beschäftigt sind, so erhalten sie brutto für netto ausbezahlt und es ist keinerlei sv über die gkk fällig. das finanzamt zählt beide einkommen zusammen, da sie aber unter 11t euro bleiben, wird keine steuer fällig |
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Verfasst von:
Student am
03.12.2009 08:59
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THEMA: RE: Student geringfügig+selbstständig |
Als neuer selbständiger (ich gehe mal davon aus dass du keinen Gewerbeschein hast) besteht für dich eine Versicherungspflicht in der PV und KV ab einem Einkommen von EUR 4.292,88. Spätestens bei der Veranlagung deiner Steuererklärung wird die SVA über das Überschreiten dieser Grenze informiert und du erhältst von denen eine nachricht wo du die PV und KV beiträge nachzahlen musst. du kannst sie aber auch vorweg schon darüber informieren, dann werden dir quartalsweise beiträge vorgeschrieben. |
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Verfasst von:
Michael am
06.12.2009 13:58
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THEMA: RE: Student geringfügig+selbstständig |
DAnke für Ihre Antworten.
Ich besitze schon seit 1,5 Jahren einen Gewerbeschein und habe eben einen Jährlichen Umsatz von ca 1000€.
Jetzt wär es wahrscheinlich die beste Lösung mich nur für 250€ geringfügig anzumelden damit ich insgesamt nicht über die~4200€ kommen, ist das richtig? |
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