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Verfasst von: Gast am 03.12.2009 07:39
 


THEMA:  Umsatzsteuer oder Netto für Brutto

Ich bin Einzelunternehmer und betreibe Handel. Ich habe Handelsware im Ausland eingekauft von einer Firma die im Ausland unter der Kleinstunternehmerregelung fällt, also weist kein USt extra aus (Netto für Brutto Rechnung). Ich habe eine UidNr., also ich kaufe sowieso netto im Ausland ein. Muss ich trotzdem, nach diesen Produkten hier im Inland USt bezahlen? Wie mache ich die Voranmeldung bei diesen Rechnungen? Vielen Dank im voraus, mit freundlichen Grüssen: Sophie Dubann

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 03.12.2009 11:51
 


THEMA:  RE: Umsatzsteuer oder Netto für Brutto
Es liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor.
Verfasst von: Gast am 03.12.2009 12:29
 


THEMA:  RE: Umsatzsteuer oder Netto für Brutto
Ja, danke für Ihre rasche Antwort! Die Frage ist, ob ich in Österreich (Inland) USt auf diese Netto Rechnungen aus dem Ausland bezahlen muß, die grundsätzlich von Kleinstunternehmer ausgestellt wurden, daß heisst, Netto für Brutto Rechnungen sind. MfG: S. Dubann
Verfasst von: Gast am 05.12.2009 12:53
 


THEMA:  RE: Umsatzsteuer oder Netto für Brutto
Der Erwerb von Waren aus dem EU-Raum ist in Ö erwerbssteuerpflichtig, diese Erwerbssteuer entspricht der früheren Einfuhrumsatzsteuer vor dem EU-Beitritt Österreichs, ungeachtet dessen ob de EU-Lieferant die Kleinunternehmerregelung für sich hat oder nicht. Die Erwerbssteuer können sie in der UVA im selben Monat als Vorsteuer geltend machen, ist also für sie ertragsmäßig und liquiditätsmässig neutral. Der Verkauf derselben Waren an einen Abnehmer in Ö - und ich denke darauf zielt ihre Frage ab - ist mit 20 % oder 10 % umsatzsteuerpflichtig, ganz egal ob sie die Ware Ust-pflichtig oder Ust-frei eingekauft haben. Diese Ust müssen sie in ihrer UVA selbst berechnen und an ihr Finanzamt abführen. mfG Andreas Homma Selbständiger Bilanzbuchhalter
Verfasst von: Gast am 06.12.2009 15:19
 


THEMA:  RE: Umsatzsteuer oder Netto für Brutto
Vielen Dank! MfG: Sophie Dubann
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