Verfasst von:
Bettina am
04.12.2009 10:33
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THEMA: Zuverdienstfreibetrag |
Zuverdienstfreibetrag Es wird Gehalt aus einem Angestelltenverhältnis bezogen. Aus Therapeutischer Behandlung werden auf SELBSTSTÄNDIGER Basis Zusatz/NEbeneinkünfte erzielt. Wie berechnet sich diese Grenze des Zuverdienstes? Alle Einnahmen abzgl. aller Ausgaben ( sprich: Pc,Werbungskosten, Reprä, telefon, Internet, Auto....)? In diesem Falle wäre nur ein L1 abzugeben? Ohne Angabe der Nebeneinkunft? Die Finanz würde hier nie etwas hinterfragen, da ja nichts angegeben ist....irgendwie erscheint mir das sehr "grau". Bitte um Eure Tipps und Hinweise. Danke
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Verfasst von:
Gast am
10.12.2009 08:44
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THEMA: RE: Zuverdienstfreibetrag |
Liebe Frau Bettina,
Ja, Sie berechnen alle Einnahmen, abzüglich Ihrer Ausgaben, wobei sie aber Investitionen (Wirtschaftsgüter die mehr als EUR 400,-- gekostet haben) über mehrere Jahre verteilt als "Ausgabe" ansetzen müssen. Sie geben auf jedenfall eine Einkommensteuererklärung ab und listen Ihre Einnahmen und Ausgaben im Formular E1a auf.
Wenn Sie natürlich weniger Gewinn als 730,-- haben und Ihr Umsatz auch nur gering war, müssen Sie die Gewinnermittlung nur durchführen, nicht aber Erklärungen abgeben. Heben Sie aber Ihre Berechnungen und Unterlagen jedenfalls sorgsam auf!
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
office@hochweis.at |
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Verfasst von:
Bettina am
15.12.2009 10:32
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THEMA: RE: Zuverdienstfreibetrag |
Liebe Frau Hochweis!
Leider habe ich vom Finanzamt die Auskunft erhalten, daß ein L1 genügen würde. Ich war selbst etwas überrascht. Denn im L1 habe ich nirgends die Möglichkeit Umsatz & Aufwendungen anzugeben. Für mich hätte das eher den Effekt einer "Vertuschung" - da dann ja keine Angaben gemacht wurden. Sollte ich mich doch nicht auf die Auskunft der Dame im Infocenter verlassen, oder? |
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