Ich bin Einzelunternehmer in Pension und hafte (wie lange eigentlich?) für meine Waren (Gewährleistung, Garantien) und für Dienstleistungen.
Wenn ich nun einen Schaden ersetzen muss, wie bringe ich den in der Steuererklärung als Pensionist unter? Als "Außergewöhnliche Belastung" ?
Muss ich den Schaden in Form einer Zahlung begleichen oder darf ich eine Ware besorgen und liefern? (Der Gewerbeschein wurde ja gelöscht).
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