Liebes Forum,
eine Frage zur steuerlichen Behandlung von Kosten betreffend einer beruflich veranlassten Zweitwohnung (mein Hauptwohnsitz mit berufstätiger Lebensgefährtin liegt in einer anderen Stadt):
Welche Kosten kann ich für die berufliche Wohnung neben den allgemeinen Kosten wie Miete, Strom, etc. noch geltend machen, im konkreten, darf ich folgende Posten von der Steuer absetzen? - Putzfrau (gegen Honorarnote) - Kauf eines neuen Fernsehers (oder AfA-Anteil wenn >400 EUR) - Kauf eines neuen Betts (oder AfA-Anteil wenn >400 EUR)? - monatliche GIS-Gebühren?
Über eine diesbezügliche Info würde ich mich freuen, herzlichen Dank Dirk Breitschwert
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