Verfasst von:
Gast am
10.12.2009 12:40
|
|
THEMA: freier Dienstvertrag! |
Hallo! Werde mit Jahreswechsel in ein freies Dienstverhältnis wechseln. Kann man bei einem freien Dienstvertrag auch steuerbegünstigte Sonderzahlungen und Urlaubsanspruch vereinbaren, da ja normalerweise kein Anspruch besteht? Stimmt es, dass ich dann Kilometergelder für den Dienstweg bei der Einkommenssteuererklärung ansetzen kann?
Danke im Voraus für eine Antwort,
schöne grüsse Josef
|
|
|
Verfasst von:
XY am
11.12.2009 12:04
|
|
|
Verfasst von:
Gast am
14.12.2009 07:58
|
|
|
Verfasst von:
Gast am
16.12.2009 14:08
|
|
THEMA: RE: freier Dienstvertrag! |
Lieber Josef,
Sie können natürlich vereinbaren, dass Sie auch Sonderzahlungen bekommen, allerdings sind diese nicht in der gleichen Form begünstigt wie bei echten Dienstnehmern. Sie haben dafür die Möglichkeit den Gewinnfreibetrag (13 % im Jahr 2010) in Anspruch zu nehmen, dadurch kommt es zu einer ähnlichen Begünstigung. Sie können sowohl die Fahrtkosten zum Job als auch vom NachHauseweg steuerliche geltend machen, ebenso wie Telefonkosten, Internetanschluss, PC, "Arbeitszimmer?", ......
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
office@hochweis.at |
|
|
|