Verfasst von:
Thomas am
14.12.2009 16:34
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THEMA: Steuernummer |
Hallo,
ich hätte eine Frage bzgl. 2008
Das ganze Jahr war ich in einem Angestelltenverhältniss. Zusätzlich habe ich nebenbei für eine andere Firma gearbeitet. Ich glaube dort hatte ich ein Freies Dienstverhältnis ... ich hab dort auch sowas ähnliches wie einen Lohnzettel erhalten. Jetzt habe ich über Finanzonline einen Einkommensbescheid oder Steuerausgleich oder Arbeitnehmerveranlagung (keine Ahnung?) gemacht und habe eine Nachzahlung von ca. 2000€ zu machen ... alles schön und gut ... nur jetzt habe ich vom finanzamt eine "Steuernummer" per Post bekommen. Was soll ich damit machen? ;-) ... Ich habe nun auch etwas für einen 3. Firma gemacht, wo ich nun eine Honorarnote stelle .. soll ich diese Nummer dort angeben? ... Ehrlich gesagt, kenn ich mich nichts aus, ich kann lesen, lesen, lesen, werde aber nicht schlauer aus diesem System? Meine Angst ist nur, das ich mich vielleicht rechtlich in einer Situation befinde, die eben nicht mehr legal ist oder so?! Über eine kurze Antwort bzw. Feedback anderer Unwissender würde ich mich freuen. Liebe Grüße, Thomas |
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Verfasst von:
dermuch95 am
15.12.2009 07:41
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THEMA: RE: Steuernummer |
sie haben deshalb eine neue steuernummer erhalten, weil sie ab jetzt eine einkommenssteuererklärung abgeben müssen. sie müssen auf der honorarnote keine steuernummer angeben, sondern einfach dieses honorar in ihre steuererklärung aufnehmen. was steht denn genau auf dem "lohnzettel" drauf?
alle einkommen werden von der finanz zusammengerechnet und ergeben deshalb eine nachzahlung. |
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Verfasst von:
Thomas am
15.12.2009 08:13
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THEMA: RE: Steuernummer |
Hallo, Vielen Dank.
Auf dem Lohnzettel steht: Abrechnung Freier Dienstvertrag. Das ist der Lohnzettel zusätzlich zur meiner normalen Anstellung. Und wie gesagt, möchte ich jetzt zusätzlich noch eine Honorarnote an eine 3. Firma stellen. Alle 3 Einkünfte zusammen machen z.b im Monat Dezember 2009 ca. 4500€ aus. Darf ich das so weiterhandeln, oder muss ich mich da schon irgendwo melden? Die Honorarnote stell ich ja als Privatperson?!
Danke, Thomas |
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Verfasst von:
Gast am
16.12.2009 14:04
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THEMA: RE: Steuernummer |
Lieber Thomas,
Sie können keine Honorarnoten/Rechnung/Fakturen ... als "Privatperson" ausstellen. Sie sind Unternehmer - Einzelunternehmer - und stellen daher solche Honorarnoten/Rechnungen ... aus. Bitte achten sie auf Ihre Umsatzhöhe! Wenn der Umsatz im Jahr die EUR 30.000,-- Grenze überschreitet, dann müssen Sie eventuell rückwirkend für das ganze Jahr Umsatzsteuer verrechnen!
Und beider Einkommensteuererklärung müssen Sie bitte auch achtsam sein, denn Sie müssen ein Formular E1a ausfüllen und dort bitte darauf achten, dass Sie Ihre Einkünfte aus dem freien Diesntverhältnis korrekt eintragen, damit es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt - das passiert leider gar nicht so selten !
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
office@hochweis.at |
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