da wir einen onlineshop mit artikeln betreiben, die der ermäßigten umsatzsteuer (10%) unterliegen, mit welchen mwst satz ist die versandkostenpauschale zu rechnen, müssen wir diese mit 20% oder 10% berechnen?
Lieber "Shop",
Nachdem die Versandkosten Nebenleistungen zur Hauptleistung (begünstige Waren) sind, ist auch hier der begünstigte Steuersatz an zu wenden => also auch 10 %.
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
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