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Verfasst von: Marina am 17.12.2009 10:35
 


THEMA:  Selbstständig/ GSVG

Hallo,

meine Frage: Werde ab Jänner 2010 nur noch selbsständig tätig sein (mit Gewerbeschein). SV Bemessungsgrundlage für die ersten Jahre ist ja ca. 537 Euro. Was aber, wenn mein Einkünft unter diesen 537 Euro sind? Wie zahle ich dann meine Versicherung? Ich weiss ´jetzt auch noch nicht, wie das Jahr sein wird,aber in Summer gesehen, vermute ich mal, dass ich vielleicht unter diesen 537 bleiben werde? Zahle ich dann aufjedenfalle diese ca. 139 euro/p.m. ?

mit freundlichen Grüssen Marina

Verfasst von: Gast am 17.12.2009 13:31
 


THEMA:  RE: Selbstständig/ GSVG
Liebe Marina. Es gibt in der Sozialversicherung eine Mindestbemessung. Wenn Sie darunter verdienen, dann ist dennoch von der Mindestbemessung die Sozialversicherung zu berechnen. Sie könnten nur bei einem Gewinn unter 4.292,-- im Jahr einen Antrag auf Befreiung wegen Geringfügigkeit stellen, wären dann aber auch NICHT mehr versichert. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
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