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Verfasst von: Gast am 17.12.2009 20:28
 


THEMA:  Doppelte Versicherungspflicht (Angestellt&Selbständig)

Guten Abend,

da ich 2008 hauptberuflich in einem Unternehmen angestellt war, hat dieses natürlich Sozialversicherungsbeiträge für mich einbehalten (auch die zugehörige Krankenkasse war ausschließlicher Leistungsträger).

Nebenberuflich habe ich ca. €8.000,- verdient, muss daher ca. 23% davon an die SVA nachzahlen. Da ich aber durch meinen "Hauptjob" weit mehr an Versicherungsbeiträgen bereits geleistet habe, würde es mich interessieren, ob es eine Möglichkeit gibt, dies irgendwie anzurechnen - oder muss ich nun wirklich der SVA sozusagen doppelt Versicherung zahlen, obwohl ich nie eine Leistung diesbezüglich in Anspruch genommen habe? (Selbst die Geburt meines Sohnes ist von der Angestellten-Krankenkasse übernommen worden, da ich dort ja vollzeitig tätig war und immer nur im Urlaub meiner selbständigen Tätigkeit nachgegangen bin...)

Danke vielmals im Voraus für Ihre Antwort!

MfG,

Susanne

Verfasst von: Gast am 21.12.2009 15:11
 


THEMA:  RE: Doppelte Versicherungspflicht (Angestellt&Selbstä
Liebe Susanne, Sie können bei der Sozialversicherungsanstalt einen Antrag auf "Differenzvorschreibung" stellen. Wenn sie in Ihrem Hauptberuf bereits in der Höchstbemessung sind, dann fällt in der SVA nur mehr Unfallversicherung an. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
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