Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: anton am 18.12.2009 17:16
 


THEMA:  falsche buchhaltung
hallo, ich bin am boden zerstoert, kann nicht mehr schlafen weil ich mist gebaut habe. ich bin selbstständiger unternehmer in einem freien gewerbe und habe in meinen letzten 3 steuererklärungen erfundene zahlen angegeben die aber immer weit über meinem tatsächlichem umsatz lagen, da ich praktisch nichts eingenommen habe und aber trotzdem jemanden geringfuegig angestellt habe ihn aber von meinem ersparten bezahlt habe. was kann ich in dieser situation machen. selbstanzeige? wie hoch sind die strafen für ein solches vergehen. vielen dank für eventuelle hilfe!
Verfasst von: Gast am 21.12.2009 15:13
 


THEMA:  RE: falsche buchhaltung
Lieber Herr Anton, Vielleicht kommen Sie einfach mal vorbei, und wir sehen uns das Dilemma an. Erst wenn man die Utnerlagen kennt, kann man den "Schaden" abschätzen und eine passende Vorgangsweise finden. Mir ist nicht klar, warum Sie mehr Gewinn angegeben haben als Sie hatten .... was haben Sie davon, wenn Sie jemanden von der Privatbörse anstellen??? und warum, wenn Sie kein Einkommen hatten, dann eines erfinden???? Aber es wäre sicherlich gut, wenn wir das mal besprechen. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
Verfasst von: danja am 07.01.2011 00:38
 


THEMA:  falsche buchhaltung beim vereinskonto

mein ex-lebensgefährte hat vor einigen jahren einen verein gegründet in dem er als vorstand, ich als kassier und ein bekannter als gastronomischer gewebetreibender angeführt waren. nach anweisung von ihm wurden immer getränke schwarz über den tisch verkauft, die rechnungen und besucherzahlen je nach belieben ausgestellt, sodas er am jahresende keine anfallenden umsatzssteuern bezahlen musste. auch wurden im zuge dessen immer wieder anmeldungen bei der akm nicht getätigt, schwarzgelder an mithelfern ausbezahlt und dergleichen. nachdem ich als mittäter und mitwisser dabei tätig war stellt sich für mich die frage, ob es sich bei so einem delikt überhaupt bezahlt mach mich selbst anzuzeigen, wenn für den haupbeschuldigten nicht mit drastischen konsequenzen zu rechnen ist, da es sich um relativ kleine beträge( schätzungsweise €3000 - €5000 im jahr an schwarzgeld)handelte.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.15 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.