Verfasst von:
anton am
18.12.2009 17:16
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THEMA: falsche buchhaltung |
hallo,
ich bin am boden zerstoert, kann nicht mehr schlafen weil ich mist gebaut habe. ich bin selbstständiger unternehmer in einem freien gewerbe und habe in meinen letzten 3 steuererklärungen erfundene zahlen angegeben die aber immer weit über meinem tatsächlichem umsatz lagen, da ich praktisch nichts eingenommen habe und aber trotzdem jemanden geringfuegig angestellt habe ihn aber von meinem ersparten bezahlt habe. was kann ich in dieser situation machen. selbstanzeige? wie hoch sind die strafen für ein solches vergehen.
vielen dank für eventuelle hilfe! |
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Verfasst von:
Gast am
21.12.2009 15:13
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THEMA: RE: falsche buchhaltung |
Lieber Herr Anton,
Vielleicht kommen Sie einfach mal vorbei, und wir sehen uns das Dilemma an. Erst wenn man die Utnerlagen kennt, kann man den "Schaden" abschätzen und eine passende Vorgangsweise finden. Mir ist nicht klar, warum Sie mehr Gewinn angegeben haben als Sie hatten .... was haben Sie davon, wenn Sie jemanden von der Privatbörse anstellen??? und warum, wenn Sie kein Einkommen hatten, dann eines erfinden???? Aber es wäre sicherlich gut, wenn wir das mal besprechen.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
office@hochweis.at |
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Verfasst von:
danja am
07.01.2011 00:38
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THEMA: falsche buchhaltung beim vereinskonto |
mein ex-lebensgefährte hat vor einigen jahren einen verein gegründet in dem er als vorstand, ich als kassier und ein bekannter als gastronomischer gewebetreibender angeführt waren. nach anweisung von ihm wurden immer getränke schwarz über den tisch verkauft, die rechnungen und besucherzahlen je nach belieben ausgestellt, sodas er am jahresende keine anfallenden umsatzssteuern bezahlen musste. auch wurden im zuge dessen immer wieder anmeldungen bei der akm nicht getätigt, schwarzgelder an mithelfern ausbezahlt und dergleichen. nachdem ich als mittäter und mitwisser dabei tätig war stellt sich für mich die frage, ob es sich bei so einem delikt überhaupt bezahlt mach mich selbst anzuzeigen, wenn für den haupbeschuldigten nicht mit drastischen konsequenzen zu rechnen ist, da es sich um relativ kleine beträge( schätzungsweise €3000 - €5000 im jahr an schwarzgeld)handelte. |
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