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Verfasst von: tanja am 23.12.2009 12:08
 


THEMA:  neuer selbstständiger?

Bedeutet neuer Selbstständiger, dass ich ohne Gewerbeschein (somit auch ohne Mitgliedschaft bei der Wirtschaftkammer sein zu müssen) eine selbstständige Tätigkeit ausüben kann (wären bei mir nur ca 2 Monate)?

 

Somit muss ich mich bei der SVA für den Zeitraum in dem ich die Tätigkeit ausübe versichern und meinen Verdienst beim Finanzamt versteuern lassen?

 

Ist meine Annahme korrekt? Muss ich beim Finanzamt vor Beginn meiner Tätigkeit etwas beantragen Steuernummer, ect? oder fällt dass weg?

Habe noch überhaupt keine Erfahrung mit Selbsttändigkeit und möchte alles richtig machen - vor allem weil diese Tätigkeit nur für 2 Monate aktuell ist.

 

Danke für Informationen und Schöne Feiertage.

 

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 26.12.2009 21:21
 


THEMA:  RE: neuer selbstständiger?
Ja, Sie haben Recht. Bei der SVA brauchen Sie sich nur zu melden,wenn Sie im ganzen Jahr mehr als € 4.292,-- auf selbständiger Basis verdienen. Dem Finanzamt muß theoretisch immer die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit angezeigt werden.
Verfasst von: andreasdf am 03.01.2010 16:15
 


THEMA:  RE: neuer selbstständiger?
das würd ich so nicht unterschreiben. auch eine einmalig tätigkeit, die längere zeit (hier 2 monate) dauert, unterliegt der gewerbeordnung. selbiges gilt, wenn wiederholungsabsicht erkennbar wäre. das würde natürlich wirtschaftskammermitgliedschaft bedeuten. eine unbefugte gewerbeausübung (nichtanmeldung) kann geldstrafen nach sich ziehen (bis 3600 euro)! viele tätigkeiten sind aber von der gewerbeordnung von haus aus ausgenommen. ich würd den sachverhalt der wko schildern und nachfragen, ob für die tätigkeit ein gewerbe angemeldet werden muss. die versicherungsgrenze in der sozialversicherung gilt bei einem alten selbständigen nicht. die betriebseröffnung muss innerhalb eines monats beim finanzamt angezeigt werden.
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