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Verfasst von: Gast am 23.12.2009 14:31
 


THEMA:  Rabattierung

Hallo,

Habe ein kleines Problem bei einer Rechnung mit zwei verschiedenen Steuersätzen (12%, 20%). Wenn ich jetzt einen Rabatt gewähre, wird dieser vom Bruttobetrag der Rechnung abgezogen. Jetzt habe ich ein Problem beim ausweisen der USt. Muss ich die USt. vom nicht rabattierten Betrag oder vom rabattierten ausweisen?

Falls ich die USt. vom Rabattierten Betrag ausweisen muss, wie errechne ich mir dann die USt. der verschiedenen Steuersätze?

Ich hoffe irgendjemand kann mir diesbezüglich weiterhelfen...

Danke im Vorraus, Frohe Weihnachten und schöne Feiertage!

Verfasst von: andreasdf am 03.01.2010 15:39
 


THEMA:  RE: Rabattierung
Hello! Die USt ist vom Entgelt zu zahlen, also vom rabattierten Betrag. Bsp: ursprünglich netto 100 Euro, zzgl 20% USt ergibt brutto 120 Euro. Rabatt 5% von brutto 120 Euro ergibt neuen Rechnungsbetrag von 114 Euro. Die USt in den 114 Euro entspricht 114/120*20 = 19 Euro. Das einfach nach Leistungen getrennt für beide Steuersätze berechnen.
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