Sehr geehrtes Moderationsteam!
Ich überlege mich nach etwa 9 Jahren unselbstständiger Arbeit als Einzelunternehmer zu versuchen. Starten möchte ich als Kleinunternehmer. Ich habe das Forum bereits sorgfältig durchstöbert.
Folgende Fragen hätte ich dennoch:
Aufgrund meiner bisherigen unselbstständigen Arbeitsleistung habe ich ja auch Anspruch auf Arbeitslosenentgelt - kann man trotzdem "nebenbei" als Kleinunternehmer tätig und angemeldet sein und das Geld weiter beziehen?
Die Gewinngrenze für Kleinunternehmer ist EUR 4.292,88 im Jahr. Ist dieser Begriff gleich zu setzen mit der Geringfügigkeitsgrenze? In manchen Beiträgen wird von einer Geringfügigkeitsgrenze pro Monat gesprochen ...?!
Bei der Kleinunternehmerregelung ist ja nur der Unfallversicherungsbeitrag von EUR 94,08 pro Jahr zu entrichten. Sozialversicherung und Lohnsteuer entfällt. Was bedeutet dies in der Praxis bei Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen?
Kann man als Kleinunternehmer genauso die Vergünstigungen eines Jungunternehmers in Anspruch nehmen?
Wieviel kostet die Anmeldung eines freien Gewerbes einmalig bzw. laufend?
Ist es möglich bereits privat bestehende Büroausstattung und ins besondere das Auto in das Unternehmen einfließen und kostenmäßig geltend zu machen? So wäre es leicht zum Start des Unternehmens unter der Geringfügigkeitsgrenze zu bleiben ...
Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen und bin begeistert, dass es so eine Leistung kostenlos gibt!
Irgendwo habe ich gelesen, dass die Umsatzsteuerbefreiung zu melden, das Vorhaben einer Kleinunternehmung im Sinne der Sozialversicherung nicht, sonder sich selbst ergibt - ist dies richtig?
Lg Thomas
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