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Verfasst von: Student am 05.01.2010 08:51
 


THEMA:  Werbungskosten - Familienbeihilfe

Hallo,

ich bin Informatik Student und arbeite nebenbei in einem IT-Beruf, dabei beziehe ich außerdem Familienbeihilfe, die ich bis zu einem Einkommen von 9000,- jährlich bekomme.

Dieses errechnet sich Bruttoeinkommen - 13. und 14. Gehalt - Sozialversicherung - Werbungskosten bzw. sonstige Ausgaben.

Nun komme ich für 2010 höchstwahrscheinlich über die Grenze von 9000.- jedoch ohne die Einbeziehung der Werbungskosten.

Gibt es bei den Werbungskosten eine Obergrenze? Wäre es möglich z.B.: 1000.- als Werbungskosten anzugeben (natürlich mit entsprechenden Rechnungen für Arbeitsmittel)?

 

LG und Danke

Daniel

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 06.01.2010 11:38
 


THEMA:  RE: Werbungskosten - Familienbeihilfe
Für Werbungskosten gibt es keine Obergrenze.Sie können soviel angeben, als Sie glaubhaft machen können.
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