Sehr geehrter Steuerberaterteam,
ich habe mich vor Paar Wochen im Thema Umsatzsteuer schon erkundigt. Jetzt hätte ich allerdings konkrete Geschäftsfälle, und würde gerne eine Bestätigung von Ihnen haben, in welcher Rubrik auf dem UVA-Formular (U30) ich die korrekt angeben muss. Alle sind Innergem. Einfuhr:
a, Auslandsrechnung vom Wareneinkauf, Netto, weil der Produzent unter Kleinunternehmerregelung fällt (sowieso kein USt ausweist)
b, Auslandsrechnung sonstige Aufwand (Werbeaufwand), Netto
c,Warenverkauf an einer ausländischen Firma, habe Netto Rechnung ausgestellt (alle Angaben der Rechnungslegung stimmen)
d, Auslandsrechnung, Netto, Computer gekauft (unter 400 Euro). Kann ich als GWG gleich als Betriebsausgabe angeben? Software extra gekauft, auch Betriebsausgabe? In welcher Rubrik des UVA-Formulars (U30) angeben?
Vielen Dank im Voraus! MfG: Sophie D. |