Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Gast am 07.01.2010 09:38
 


THEMA:  UVA Auslandsrechnungen

Sehr geehrter Steuerberaterteam,

ich habe mich vor Paar Wochen im Thema Umsatzsteuer schon erkundigt. Jetzt hätte ich allerdings konkrete Geschäftsfälle, und würde gerne eine Bestätigung von Ihnen haben, in welcher Rubrik auf dem UVA-Formular (U30) ich die korrekt angeben muss. Alle sind Innergem. Einfuhr:

a, Auslandsrechnung vom Wareneinkauf, Netto, weil der Produzent unter Kleinunternehmerregelung fällt (sowieso kein USt ausweist) 

b, Auslandsrechnung sonstige Aufwand (Werbeaufwand), Netto

c,Warenverkauf an einer ausländischen Firma, habe Netto Rechnung ausgestellt (alle Angaben der Rechnungslegung stimmen)

d, Auslandsrechnung, Netto, Computer gekauft (unter 400 Euro). Kann ich als GWG gleich als Betriebsausgabe angeben? Software extra gekauft, auch Betriebsausgabe? In welcher Rubrik des UVA-Formulars (U30) angeben?

Vielen Dank im Voraus! MfG: Sophie D.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.15 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.